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KG, 22.11.2000 - (4) 1 Ss 309/00 (174/00) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.07.2000 - 568-39/00
- KG, 22.11.2000 - (4) 1 Ss 309/00 (174/00)
- VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 15 A/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus KG, 22.11.2000 - 1 Ss 309/00
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite droht (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus KG, 22.11.2000 - 1 Ss 309/00
Eine Schmähkritik liegt vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (…vgl. BVerfGE aaO S. 294, 303; BVerfGE 82, 43, 51; 272, 283 f; BGHSt 36, 83, 85). - BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
Kollektivbeleidigung von Soldaten
Auszug aus KG, 22.11.2000 - 1 Ss 309/00
Eine Schmähkritik liegt vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (…vgl. BVerfGE aaO S. 294, 303; BVerfGE 82, 43, 51; 272, 283 f; BGHSt 36, 83, 85).
- KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04
Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"
Bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidung oder Schmähung darstellen, tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (vgl. BVerfGE 82, 272, 281; 93, 266, 294; 99, 185, 196; Senat, Beschluss vom 22. November 2000 - (4) 1 Ss 309/00 (174/00) - BayObLG aaO, 50; jeweils m.w.Nachw.).