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   KG, 31.01.2000 - (4) 1 Ss 390/99 (153/99)   

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KG, 31.01.2000 - (4) 1 Ss 390/99 (153/99) (https://dejure.org/2000,28981)
KG, Entscheidung vom 31.01.2000 - (4) 1 Ss 390/99 (153/99) (https://dejure.org/2000,28981)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - (4) 1 Ss 390/99 (153/99) (https://dejure.org/2000,28981)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Angeklagte ohne Recht-fertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249, 251).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht; diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 16, 178, 180).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Eigenmächtiges Handeln liegt danach nicht vor, wenn der Angeklagte einen Fortsetzungstermin etwa verschlafen (BGHR StPO § 231" Abs. 2 - Abwesenheit, eigenmächtige 7) oder sich über seinen Zeitpunkt geirrt hat (BGH Strafverteidiger 1981, 393).
  • BGH, 03.06.1986 - 5 StR 208/86

    Voraussetzungen der rechtlichen Unbedenklichkeit der vorübergehenden Abtrennung

    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Eine Prüfung, ob das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, ist daher ausgeschlossen (BGH Strafverteidiger 1986, 465).
  • OLG Hamm, 28.04.1992 - 4 Ss 262/92

    Abwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung; Vernehmung der Zeugen zur

    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Der Verstoß gegen § 231 Abs. 2 StPO belegt den absoluten Revisionsgrund aus § 338 Nr. 5 StPO, da die Vernehmung des Zeugen Dr. P als Teil der Beweisaufnahme wesentlicher Bestandteil der Hauptverhandlung war (vgl. KG Strafverteidiger 1983, 186; OLG Hamm NJW 1992, 3252).
  • KG, 23.12.1982 - Ss 101/82
    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Der Verstoß gegen § 231 Abs. 2 StPO belegt den absoluten Revisionsgrund aus § 338 Nr. 5 StPO, da die Vernehmung des Zeugen Dr. P als Teil der Beweisaufnahme wesentlicher Bestandteil der Hauptverhandlung war (vgl. KG Strafverteidiger 1983, 186; OLG Hamm NJW 1992, 3252).
  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 630/77

    Verletzung der Pflicht zur Anwesenheit bei Verspätung zur Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 31.01.2000 - 1 Ss 390/99
    Dies ist jedenfalls nicht unglaubhaft, da der Angeklagte fünf Minuten nach Beginn der Hauptverhandlung (B1. II, 170, 171 d.A.) im Sitzungssaal erschienen ist (vgl. Tolksdorf in Karlsruher Kommentar, StPO 4. Aufl., § 231 Rdnr. 4 mit Hinweis auf BGH Urteil vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 630/77 -).
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