Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.07.2005 - 1 Ss 476/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,86051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Dresden - 9 Ns 305 Js 7682/04
- OLG Dresden, 15.07.2005 - 1 Ss 476/05
- BGH, 01.09.2005 - 2 AR 169/05
- BGH, 01.09.2005 - 2 ARs 323/05
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.09.2005 - 2 ARs 323/05
Unzulässiger Widerspruch gegen Beschluss eines OLG
Das als "Widerspruch" bezeichnete Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. Juli 2005 - Az.: 1 Ss 476/05 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO) und die Strafprozessordnung auch kein anderes zulässiges Rechtsmittel gegen diese Entscheidung vorsieht. - BGH, 01.09.2005 - 2 AR 169/05 Das als "Widerspruch" bezeichnete Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. Juli 2005 - Az.: 1 Ss 476/05 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO) und die Strafprozessordnung auch kein anderes zulässiges Rechtsmittel gegen diese Entscheidung vorsieht.