Rechtsprechung
BGH, 04.07.1986 - 1 StR 144/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,14351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung einer Sache zur erneuten Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 04.07.1986 - 1 StR 144/86
Das Landgericht stellt fest, bei der ersten Tat im Dezember 1983 sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert gewesen, prüft jedoch nicht, ob er Unrechtseinsicht hatte oder ob sie ihm fehlte; darauf aber kommt es an (vgl. die - schon im Beschluß des Senats vom 30. Juli 1985 genannten - Entscheidungen und Schrifttumshinweise: BGHSt 21, 27; BGH NStZ 1985, 309;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 21 Rdn. 3). - BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85
Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen …
Auszug aus BGH, 04.07.1986 - 1 StR 144/86
Das Landgericht stellt fest, bei der ersten Tat im Dezember 1983 sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert gewesen, prüft jedoch nicht, ob er Unrechtseinsicht hatte oder ob sie ihm fehlte; darauf aber kommt es an (vgl. die - schon im Beschluß des Senats vom 30. Juli 1985 genannten - Entscheidungen und Schrifttumshinweise: BGHSt 21, 27; BGH NStZ 1985, 309;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 21 Rdn. 3).
- OLG Hamm, 29.04.2014 - 1 RVs 25/14
Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams trotz …
Ob bei Beobachtung des Diebstahls durch den Eigentümer oder durch andere, die zu seinen Gunsten einzuschreiten gewillt sind, die Begründung neuen Gewahrsams möglich ist, hängt von den Einzelumständen ab (Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.04.1985 - 1 StR 144/86). - BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87
Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung
Kann ihm die infolge verminderter Einsichtsfähigkeit fehlende Unrechtseinsicht dagegen nicht zum Vorwurf gemacht werden, so greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1985 - 1 StR 343/85 - und vom 4. Juli 1986 - 1 StR 144/86;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 21 Rdn. 4, 7;… Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 21 Rdn. 3).