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   BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78   

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https://dejure.org/1978,5426
BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78 (https://dejure.org/1978,5426)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1978 - 1 StR 167/78 (https://dejure.org/1978,5426)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78 (https://dejure.org/1978,5426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht wegen fehlender Hinzuziehung eines Sachverständigen - Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen kann jedoch auch eine einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen, wenn sie erkennen läßt, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrunde liegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte (BGHSt 26, 152).

    Dabei lassen sich aber auch dann, wenn sich aus den Strafzumessungserwägungen der Vorverurteilung ausreichende Anhaltspunkte nicht ergeben, an Hand anderer Anzeichen sichere Feststellungen treffen (BGHSt 26, 152, 155).

  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78
    Dabei muß bei Vorverurteilungen, die auf eine Gesamtfreiheitsstrafe lauten, jeweils wenigstens eine der Einzelfreiheitsstrafen die Höhe von mindestens einem Jahr erreicht haben (BGHSt 24, 243; BGH NJW 1972, 1869).
  • BGH, 30.05.1972 - 1 StR 117/72

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Raubs und wegen gemeinschaftlichen schweren

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78
    Dabei muß bei Vorverurteilungen, die auf eine Gesamtfreiheitsstrafe lauten, jeweils wenigstens eine der Einzelfreiheitsstrafen die Höhe von mindestens einem Jahr erreicht haben (BGHSt 24, 243; BGH NJW 1972, 1869).
  • BGH, 11.10.1977 - 1 StR 529/77

    Genaue Bestimmung des Zeitpunktes einer Brandlegung durch Zeugenaussagen -

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 167/78
    Die Revision des Angeklagten führte zur Aufhebung und Zurückverweisung (Urteil des Senats vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 529/77).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Als Grundlage für die erforderlichen Feststellungen zu der Bewertung der Katalogtat im früheren Verfahren kommen in erster Linie die jugendgerichtlichen Strafzumessungserwägungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1996 - 2 StR 337/96, StV 1998, 343; vom 29. Oktober 1990 - 5 StR 251/90, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6), daneben aber auch die Höhe der Einheitsjugendstrafen in der Vorverurteilung und möglicherweise einbezogenen Urteilen sowie Zahl und Art der abgeurteilten Taten in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1999 - 3 StR 209/99, NJW 1999, 3723, 3724; vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78; vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, aaO 155).
  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe -

    Andere Anhaltspunkte für die Einschätzung durch das Jugendgericht (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78) fehlen.
  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

    Das gilt auch bei Jugendstrafe von unbestimmter Dauer (§ 19 JGG; vgl. BGH, Urt. vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78).
  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 122/81

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Voraussetzungen - Voraussetzungen für die

    Es fehlt die erforderliche Feststellung, daß jeweils wenigstens eine der festgesetzten Einzelstrafen die Mindesthöhe des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB erreicht hat (vgl. BGHSt 24, 243; BGH Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78 -).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 152/87

    Aufhebung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorverurteilung zur

    Dazu müßte die Vorverurteilung erkennen lassen, daß der Angeklagte wenigstens bei einer der dort abgeurteilten Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte (vgl. BGHSt 26, 152, 154/155; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78; BGH NJW 1985, 2839, 2840; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch 43. Aufl. § 66 RdNr. 5 a).
  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 38/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden

    Dabei muß bei Vorverurteilungen, die auf eine Gesamtfreiheitsstrafe lauten, jeweils wenigstens eine der Einzelfreiheitsstrafen die Höhe von einem Jahr erreicht haben (BGHSt 24, 243; BGH NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78).
  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 7/80

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Die am 7. Februar 1961 vom Amtsgericht Waldshut erkannte Jugendstrafe von fünf Jahren betrifft ebenfalls mehrere Straftaten (UA S. 5/6); soweit hätte es einer Stellungnahme des Tatrichters in den Urteilsgründen bedurft, ob wenigstens hinsichtlich einer Einzeltat eine Strafe von mindestens einem Jahr verwirkt gewesen wäre (BGHSt 26, 152; 1 StR 167/78 vom 13. Juni 1978).".
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