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BGH, 29.04.1969 - 1 StR 49/69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Tatbestand der versuchten Kindstötung - Verpflichtung einer Schwangeren zur Erhaltung des Lebens des Kindes - Verpflichtung einer Schwangeren zu Inanspruchnahme von Hilfe bei der Geburt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.1963 - 1 StR 118/63
Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen
Auszug aus BGH, 29.04.1969 - 1 StR 49/69
Die von der Revision angeführte rechtliche Regel, wonach dieser Grundsatz die Berücksichtigung der dem Angeklagten günstigsten nicht ausschließbaren Tatsachengestaltung gebiete, bezieht sich auf den hier nicht vorliegenden Fall der Unmöglichkeit bestimmter Feststellungen (BGHSt 19, 33, 36 [BGH 16.07.1963 - 1 StR 118/63] = NJW 1964, 57). - BGH, 14.06.1955 - 2 StR 102/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.04.1969 - 1 StR 49/69
Eine Schwangere ist verpflichtet, die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten (RG JW 1927, 2696 = HRR 1927, 977; BGH Urt. v. 14. Juni 1955 - 2 StR 102/55 - u.a. unter Hinweis auf § 3 Abs. 1 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 - RGBl I 1893).
- BGH, 12.11.2009 - 4 StR 227/09
Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall
Damit traf sie vom Einsetzen der Geburtswehen an (…vgl. Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 26) die Verpflichtung, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1955 - 2 StR 102/55; Urteil vom 29. April 1969 - 1 StR 49/69, GA 1970, 86).