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   BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86   

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https://dejure.org/1987,6209
BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86 (https://dejure.org/1987,6209)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1987 - 1 StR 615/86 (https://dejure.org/1987,6209)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 1 StR 615/86 (https://dejure.org/1987,6209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Werbung durch Verwendung eines Briefkopfes - Erstellung von Gutachten durch einen Rechtsanwalt unter Vorspiegelung, es handele sich um ärztliche Gutachten - Bestimung der vertragsgemäßen Leistung - Verursachung einer Vermögensverfügung durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Der Umstand allein, daß an vom Angeklagten erstellten Gutachten kein Arzt mitgewirkt hat, begründet keinen Vermögensschaden bei den Auftraggebern, wenn die gelieferten Gutachten dem ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Vertragszweck entsprochen haben (vgl. BGHSt 16, 321; 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; BGH, Urt. v. 2. April 1986 - 2 StR 723/85 - st. Rspr.).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Der Umstand allein, daß an vom Angeklagten erstellten Gutachten kein Arzt mitgewirkt hat, begründet keinen Vermögensschaden bei den Auftraggebern, wenn die gelieferten Gutachten dem ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Vertragszweck entsprochen haben (vgl. BGHSt 16, 321; 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; BGH, Urt. v. 2. April 1986 - 2 StR 723/85 - st. Rspr.).
  • BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77

    Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Auf die Frage eines tatsächlich bestehenden Wettbewerbes kommt es bei § 4 Abs. 1 UWG nicht an; es reicht aus, daß die Eigenschaften des angebotenen Produktes selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (BGHSt 27, 293 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Dies wäre nur der Fall, wenn die Betrugshandlungen und die Erpressungshandlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft wären, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden könnte und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1984 - 1 StR 750/84; BGH NStZ 1983, 87; Hürxthal in KK § 264 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betrugs und versuchten Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Die Gefahr, daß der Vertragspartner aufgrund nicht erkannter Mängel der erbrachten Leistung seinerseits seine vertraglichen Pflichten erfüllt, genügt grundsätzlich als konkrete Vermögensgefährdung im Sinne des Betrugstatbestandes nicht (vgl. BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. v. 23. August 1983 - 4 StR 430/83 - und v. 2. März 1983 - 3 StR 7/83; BGH, Urt. v. 19. August 1981 - 2 StR 393/81; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 393/81

    Begründungspflicht der Annahme von Tatmehrheit bei Zweifeln am Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Die Gefahr, daß der Vertragspartner aufgrund nicht erkannter Mängel der erbrachten Leistung seinerseits seine vertraglichen Pflichten erfüllt, genügt grundsätzlich als konkrete Vermögensgefährdung im Sinne des Betrugstatbestandes nicht (vgl. BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. v. 23. August 1983 - 4 StR 430/83 - und v. 2. März 1983 - 3 StR 7/83; BGH, Urt. v. 19. August 1981 - 2 StR 393/81; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 02.04.1986 - 2 StR 723/85

    Begriff des Vermögensschadens - Individualisierung

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Der Umstand allein, daß an vom Angeklagten erstellten Gutachten kein Arzt mitgewirkt hat, begründet keinen Vermögensschaden bei den Auftraggebern, wenn die gelieferten Gutachten dem ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Vertragszweck entsprochen haben (vgl. BGHSt 16, 321; 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; BGH, Urt. v. 2. April 1986 - 2 StR 723/85 - st. Rspr.).
  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 7/83

    Betrug durch Vorspiegelung von Zahlungsbereitschaft - Betrug bei Austausch

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Die Gefahr, daß der Vertragspartner aufgrund nicht erkannter Mängel der erbrachten Leistung seinerseits seine vertraglichen Pflichten erfüllt, genügt grundsätzlich als konkrete Vermögensgefährdung im Sinne des Betrugstatbestandes nicht (vgl. BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. v. 23. August 1983 - 4 StR 430/83 - und v. 2. März 1983 - 3 StR 7/83; BGH, Urt. v. 19. August 1981 - 2 StR 393/81; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 430/83

    Vorliegen rechtswidriger Vermögensvorteile bei Abschluss von Kaufverträgen "Zug

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Die Gefahr, daß der Vertragspartner aufgrund nicht erkannter Mängel der erbrachten Leistung seinerseits seine vertraglichen Pflichten erfüllt, genügt grundsätzlich als konkrete Vermögensgefährdung im Sinne des Betrugstatbestandes nicht (vgl. BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. v. 23. August 1983 - 4 StR 430/83 - und v. 2. März 1983 - 3 StR 7/83; BGH, Urt. v. 19. August 1981 - 2 StR 393/81; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 11.12.1984 - 1 StR 750/84

    Vorliegen einer einzigen Tat im prozessualen Sinne - Notwendigkeit eines engen

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86
    Dies wäre nur der Fall, wenn die Betrugshandlungen und die Erpressungshandlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft wären, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden könnte und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1984 - 1 StR 750/84; BGH NStZ 1983, 87; Hürxthal in KK § 264 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02

    "Kaffeefahrten"

    Es kommt hinzu, daß durch die unwahre Angabe "Topgewinn" dem Empfänger der Eindruck vermittelt wird, er sei ein gegenüber den anderen Teilnehmern einer Verlosung herausgehobener "Glückspilz", was ihn in besonderer Weise veranlassen kann und soll, die angebotene Tagesfahrt zu buchen, um in den Genuß des Gewinnes kommen zu können (vgl. zur Befriedigung ideeller Bedürfnisse des Abnehmers BGH wistra 1987, 221).
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