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   BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93   

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https://dejure.org/1993,7120
BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93 (https://dejure.org/1993,7120)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1993 - 1 StR 655/93 (https://dejure.org/1993,7120)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1993 - 1 StR 655/93 (https://dejure.org/1993,7120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93
    Nur wenn er durch sein Verhalten eine besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit zeigen würde, könnte eine andere Beurteilung geboten sein; so liegt es hier aber nicht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH StV 1989, 199).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93
    Nur wenn er durch sein Verhalten eine besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit zeigen würde, könnte eine andere Beurteilung geboten sein; so liegt es hier aber nicht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH StV 1989, 199).
  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem

    Eine rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die Anlaß zu strafschärfender Berücksichtigung hätte sein dürfen (vgl. BGH StV 1999, 657; 1999, 206; 1994, 125; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4), ist dadurch nicht belegt.
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