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   BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96   

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https://dejure.org/1996,7097
BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96 (https://dejure.org/1996,7097)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1996 - 1 StR 662/96 (https://dejure.org/1996,7097)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1996 - 1 StR 662/96 (https://dejure.org/1996,7097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorliegens eines minder schweren Falles als Rechtsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a, § 31

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96
    Der Tatrichter hat jedoch nicht geprüft, ob ein minder schwerer Fall i.S.d. § 29 a Abs. 2 BtMG vorliegt, der allein wegen des vertypten Milderungsgrundes des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sein kann (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 42).
  • BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96
    Der Tatrichter hat jedoch nicht geprüft, ob ein minder schwerer Fall i.S.d. § 29 a Abs. 2 BtMG vorliegt, der allein wegen des vertypten Milderungsgrundes des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sein kann (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 42).
  • BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85

    Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96
    Der Tatrichter hat jedoch nicht geprüft, ob ein minder schwerer Fall i.S.d. § 29 a Abs. 2 BtMG vorliegt, der allein wegen des vertypten Milderungsgrundes des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sein kann (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 42).
  • BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14

    Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung

    aa) Soweit das Landgericht die Annahme minder schwerer Fälle im Sinne von § 29a Abs. 2 BtMG verneint und den Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hat, hätte das Landgericht zwar prüfen müssen, ob bereits § 31 BtMG dazu führen kann, einen minder schweren Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG anzunehmen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. September 2001 - 4 StR 333/01 und vom 19. November 1996 - 1 StR 662/96; jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 526/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung der Frist zur Begründung der

    Angesichts der Bedeutung der geleisteten Aufklärungshilfe und der auch im übrigen gewichtigen Strafmilderungsgründe (umfassendes Geständnis, Unbestraftheit, Drogenabhängigkeit) kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter die Voraussetzungen eines minder schweren Falles bejaht und in Anwendung dieses herabgesetzten Strafrahmens in dem Fall II. 1 eine mildere Einzelstrafe festgesetzt hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 19, November 1996 - 1 StR 662/96).
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