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   BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84   

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https://dejure.org/1984,11915
BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84 (https://dejure.org/1984,11915)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1984 - 1 StR 696/84 (https://dejure.org/1984,11915)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 1 StR 696/84 (https://dejure.org/1984,11915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall des Totschlags - "Feststellbarkeit" einer Misshandlung oder Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74

    Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84
    Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 29.10.1974 - 2 StR 473/74

    Annahme einer Beleidigung des Angeklagten durch das später getötete Opfer bei

    Auszug aus BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84
    Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18

    Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität)

    Wenn die Frage des Vorliegens der tatsächlichen Voraussetzungen einer Misshandlung ohne eigene Schuld aber nicht geklärt werden kann, wäre zu erwägen gewesen, ob unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo' eine Provokation durch das Opfer unterstellt werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1984 - 1 StR 696/84, StV 1985, 146; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 213 Rn. 43; SSW-StGB/ Momsen, 4. Aufl., § 213 Rn. 8 jeweils mwN).
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