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   BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51   

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https://dejure.org/1952,577
BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51 (https://dejure.org/1952,577)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1952 - 1 StR 850/51 (https://dejure.org/1952,577)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1952 - 1 StR 850/51 (https://dejure.org/1952,577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der Fahrgeschwindigkeit - Schlechte Sichtverhältnisse aufgrund Blendung durch entgegenkommendes Kfz - Ordnungsgemäße Vorderbeleuchtung und Hinterbeleuchtung eines Lastzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 188
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
    Auszug aus BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51
    Führt ein Kraftfahrzeug z.B. so fehlerhaft angebrachte Seitenrichtungsanzeiger, dass andere Verkehrsteilnehmer sie von hinten nicht wahrnehmen können, so bleibt der Fahrzeughalter für diesen offensichtlichen, gefahrbringenden Zustand das Fahrzeugs auch dann verantwortlich, wenn das Fahrzeug überprüft und unbeanstandet zugelassen worden ist (BGH 4 StR 427/51 vom 31. August 1951).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    (aa) Ob die Auskunft der zuständigen Aufsichts- und Erlaubnisbehörde als Grundlage für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum entfällt, wenn sie - für den Betroffenen erkennbar - offensichtlich falsch ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1952 - 1 StR 850/51, BGHSt 2, 188, 193), und ob der Betroffene in einem solchen Fall gehalten ist, die Behörde auf ihren Rechtsirrtum hinzuweisen und gegebenenfalls sogar einen Antrag auf Erlaubnis der - von der Erlaubnisbehörde für erlaubnisfrei gehaltenen - Geschäftstätigkeit zu stellen, kann dahinstehen.
  • OLG Naumburg, 04.08.2023 - 7 U 77/22

    Erwerb eines Diesel-Gebrauchtwagens: Schadensersatzanspruch wegen einer

    Ob die (hypothetische) Auskunft der zuständigen Aufsichts- und Erlaubnisbehörde als Grundlage für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum dann entfällt, wenn sie - für den Betroffenen erkennbar - offensichtlich unzutreffend ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1952, 1-StR 850/51, BGHSt 2, 188, 193; BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17, Rdn. 33), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 09.10.2023 - 12 U 59/23

    Diesel-Abgasskandal: Deliktische Schadensersatzansprüche gegen die Adam Opel AG;

    Ob die (hypothetische) Auskunft der zuständigen Aufsichts- und Erlaubnisbehörde als Grundlage für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum dann entfällt, wenn sie - für den Betroffenen erkennbar - offensichtlich unzutreffend ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1952, 1-StR 850/51, BGHSt 2, 188, 193; BGH, Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 263/17, Rn. 33), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53

    Rechtsmittel

    Kraftfahrer auf öffentlicher Straße haben jedoch - im Gegensatz etwa zu Straßenbahnen, die auf eigenen Gleiskörpern verkehren - immer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen aller Art zu rechnen (RG a.a.O.); denn es ist eine Erfahrungstatsache, daß sich durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld auf Straßen jederzeit Hindernisse der verschiedensten Art, insbesondere nicht oder schlecht beleuchtete Fahrzeuge, befinden können (vgl. BGH 1 StR 850/51 vom 11. März 1952 in BGHSt 2, 188 und VRS 4, 271, 5 StR 379/52 vom 8. Mai 1952 in VRS 4, 359).

    Der erkennende Senat hat das schon mehrfach in der Form ausgesprochen, daß der Vertrauensgrundsatz hier keine Anwendung finden könne (vgl. BGHSt 4 StR 423/51 vom 27. September 1951 in VRS 3, 422 und 4 StR 706/51 vom 31. Januar 1952 - VRS 4, 267; vgl. auch BGH 3 StR 585/51 vom 23. August 1951, 1 StR 850/51 a.a.O.) vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzugehen.

  • OLG Naumburg, 15.09.2023 - 7 U 3/23

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der

    Ob die (hypothetische) Auskunft der zuständigen Aufsichts- und Erlaubnisbehörde als Grundlage für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum dann entfällt, wenn sie - für den Betroffenen erkennbar - offensichtlich unzutreffend ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1952.1 -StR 850/51, BGHSt 2, 188, 193; BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17, Rdn. 33), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 273/56
    Zwar legt das Berufungsgericht seinen Erwägungen den Satz zugrunde, daß der Kraftfahrer die Geschwindigkeit so einrichten muß, daß er das Kraftfahrzeug in der von ihm im Scheinwerferlicht überschaubaren Strecke zum Halten bringen kann (BGHSt 2, 188).

    Die Bedeutung dieses Satzes liegt aber gerade darin, daß sich der Kraftfahrer in der Dunkelheit oder bei sonstigen ungünstigen Sichtverhältnissen von vornherein darauf einstellen muß, daß sich in seiner Fahrbahn, sei es durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld bedingt, unbeleuchtete oder schlecht beleuchtete Hindernisse befinden, die zu einem schnellen Anhalten nötigen können (BGHSt 2, 188; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - = VRS 6, 87 = VersR 1954, 96; Urteil des 4. Strafsenats vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53 - = VRS 6, 296; Urteil des 3. Strafsenats vom 6. Mai 1954 - 3 StR 761/53 - = VRS 7, 59).

  • BGH, 18.02.1955 - 2 StR 453/54

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung muss der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit in der Regel so einrichten, dass er sein Fahrzeug in der übersehbaren Strecke zum Halten bringen kann (BGHSt 2, 188).

    Die Sicht kann zwar durch entgegenkommende Fahrzeuge beeinträchtigt werden, aber dann muss der Kraftfahrer langsam fahren und notfalls anhalten (BGHSt 1, 309; 2, 188) [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51].

  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53

    Rechtsmittel

    Nach der zutreffenden Ansicht des Tatrichters durfte sich der Angeklagte nicht darauf verlassen, dass die Strasse frei von Hindernissen sei; er hatte mit plötzlich auftauchenden Hindernissen in dem vor der Blendung nicht oder nur mangelhaft eingesehenen Raum der vor ihm liegenden Fahrbahn jederzeit zu rechnen (u.a. BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954; 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954).

    Denn es ist häufig und allgemein bekannt, dass sich auf der Fahrbahn, bedingt durch fremde Schuld oder unabwendbaren Zufall, schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge oder andere Hindernisse befinden können (BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954).

  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Der Schutzbereich dieser Norm erstreckt sich allerdings auch auf solche Hindernisse, die durch Verschulden eines anderen in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind (vgl. BGHSt 2, 188; BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 379/52, VRS 4, 359, 360; vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53, VRS 6, 296; Weigelt, DAR 1960, 226).
  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit

    Daraus kann - entgegen der Meinung der Revision - keinesfalls geschlossen werden, die Vereinigten Großen Senate wollten im Widerspruch zu der bisherigen ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 2, 188 = VRS 4, 271; BGH VRS 6, 296, Bd. 9, 414 [415]; BGH VI ZR 51/53 vom 26. April 1954; 4 StR 254/56 vom 9. August 1956 = z Veröff best -) den Benutzer einer bevorrechtigten Straße von der Pflicht freistellen, bei Dunkelheit mit keiner höheren als der Geschwindigkeit zu fahren, die ihm beim Auftauchen eines unerwarteten Hindernisses in der vor ihm liegenden Fahrbahn noch das rechtzeitige Anhalten ermöglicht.
  • BGH, 11.06.1958 - 4 StR 119/58

    Anforderungen an die Sicherung des Straßenverkehrs bei einem abgestellten

  • BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1954 - VI ZR 52/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 128/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen zum Zwecke des Umladens abgestellten

  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 215/57

    Verwertung einer Parteiaussage in einem anderen Verfahren bei Antrag auf

  • BGH, 23.10.1956 - VI ZR 167/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
  • BGH, 03.01.1957 - 4 StR 440/56
  • BGH, 20.04.1955 - VI ZR 27/54
  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 109/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.02.1955 - 4 StR 559/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1955 - 1 StR 316/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1954 - 3 StR 254/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1954 - VI ZR 31/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1952 - 5 StR 740/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 401/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 441/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1958 - 4 StR 379/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 303/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 379/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 454/59

    Rechtsmittel

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