Rechtsprechung
LG Ellwangen/Jagst, 26.01.2015 - 1 T 241/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16 Das Vollstreckungsersuchen wurde - worauf in dem Schreiben vom 03.01.2016 unterhalb der Grußformel auch hingewiesen worden ist - von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt, weshalb nach § 22 Abs. 2 S. 3 ThürVwZVG Dienstsiegel und Unterschrift fehlen dürfen (vgl. zu alledem: LG Ellwangen, Beschluss vom 26.01.2015 - 1 T 241/14 - Juris Rdnr. 19).
- VG Wiesbaden, 30.07.2015 - 5 L 783/15
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung (hier: Vollstreckung)
Ebenfalls klargestellt hat der BGH, dass Verwaltungsakte und Ersuchen der Rundfunkanstalten weder Dienstsiegel noch Unterschrift benötigen um wirksam zu sein, weil sie mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurden (vgl. dazu auch VG Hamburg, Beschluss vom 04.06.2015, Az.: 3 E 2660/15, und LG Ellwangen, Beschluss vom 26.01.2015, Az.: 1 T 241/14).