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   VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05   

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https://dejure.org/2005,17316
VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05 (https://dejure.org/2005,17316)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.06.2005 - 1 TG 890/05 (https://dejure.org/2005,17316)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 1 TG 890/05 (https://dejure.org/2005,17316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Staatliche Revierleitung; Bewerberauswahl; Auswahlzuständigkeit; Verfahrensfehler; Unterrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer verfahrensfehlerfreien und beurteilungsfehlerfreien Personalauswahlentscheidung; Inhalt des Bewerbungsverfahrensrechts; Art der Unterlagen für die Auswahl des Bewerbers als Einzelfallentscheidung

  • Judicialis

    ForstG § 33; ; ForstG § 37 Abs. 1; ; ForstG § 39 Abs. 1; ; HBG § 8 Abs. 1; ; HVwVfG § 39 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und mit im Wesentlichen zutreffender Begründung dahin erkannt, dass die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens sowie die darauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen den Antragsteller in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 -, ESVGH 43, 1).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Das Bewerbungsverfahrensrecht des Antragstellers, das eine faire Behandlung seiner Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347), ist vom Antragsgegner nicht hinreichend beachtet worden.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und mit im Wesentlichen zutreffender Begründung dahin erkannt, dass die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens sowie die darauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen den Antragsteller in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 -, ESVGH 43, 1).
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 1 TG 1659/94

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: Auswahlentscheidung -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    In derartigen Fällen sind zu den Beurteilungen regelmäßig differenziertere Erwägungen anzustellen, insbesondere ob die Bewertung bestimmter Einzelmerkmale einen Leistungsvorsprung ergibt, oder ob frühere dienstliche Beurteilungen eine bestimmte Entwicklungstendenz erkennen lassen (Beschlüsse des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 - ZBR 1995, 7 und vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - NVwZ-RR 1996, 279).
  • VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92

    Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist hierfür grundsätzlich eine Übersicht über die Ausbildung und den beruflichen Werdegang aller Bewerber erforderlich; für diejenigen Bewerber, die in die nähere Wahl kommen, ist zusammenfassend der wesentliche Inhalt zeitnaher dienstlicher Beurteilungen wiederzugeben, um eine vergleichende Beurteilung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu ermöglichen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - DÖV 1993, 206 = ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - ZTR 1995, 381, jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    In derartigen Fällen sind zu den Beurteilungen regelmäßig differenziertere Erwägungen anzustellen, insbesondere ob die Bewertung bestimmter Einzelmerkmale einen Leistungsvorsprung ergibt, oder ob frühere dienstliche Beurteilungen eine bestimmte Entwicklungstendenz erkennen lassen (Beschlüsse des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 - ZBR 1995, 7 und vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - NVwZ-RR 1996, 279).
  • VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 691/91

    Zur Begründung einer Eignungsauswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Dieses rechtsstaatliche Erfordernis ergibt sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 GG; denn der unterlegene Bewerber soll in die Lage versetzt werden, verantwortlich zu prüfen, ob er Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. Urteil des Senats vom 1. Dezember 1993 - 1 UE 691/91 - DÖD 1995, 38 sowie zuletzt Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 TG 2709/00 - Juris).
  • VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94

    Entscheidung über die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Verzicht auf

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist hierfür grundsätzlich eine Übersicht über die Ausbildung und den beruflichen Werdegang aller Bewerber erforderlich; für diejenigen Bewerber, die in die nähere Wahl kommen, ist zusammenfassend der wesentliche Inhalt zeitnaher dienstlicher Beurteilungen wiederzugeben, um eine vergleichende Beurteilung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu ermöglichen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - DÖV 1993, 206 = ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - ZTR 1995, 381, jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 05.09.2000 - 1 TG 2709/00
    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05
    Dieses rechtsstaatliche Erfordernis ergibt sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 GG; denn der unterlegene Bewerber soll in die Lage versetzt werden, verantwortlich zu prüfen, ob er Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. Urteil des Senats vom 1. Dezember 1993 - 1 UE 691/91 - DÖD 1995, 38 sowie zuletzt Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 TG 2709/00 - Juris).
  • VG Bayreuth, 02.11.2023 - B 8 K 21.1125

    Ermessensüberprüfung bei Gewährung von Subventionen, widersprüchliche

    Nur im Lichte der Gründe, auf denen der Verwaltungsakt beruht, kann der Betroffene prüfen, ob und in welchem Umfang Rechtsbehelfe angezeigt sind und Aussicht auf Erfolg haben (BVerfGE 6, 32 (44); BVerwG NVwZ 1993, 677; HessVGH BeckRS 2005, 27796).
  • VG Frankfurt/Main, 04.01.2006 - 9 G 3745/05

    Bewerbung; Schwerbehinderter; Auswahl; Beteiligung der Stufenvertretung

    Damit wurde der Schulträger unzureichend über den Qualifikationsstand der Antragstellerin wie auch der Beigeladenen unterrichtet (vgl. HessVGH B. 9.6.2005 - 1 TG 890/05 - RiA 2005, 308).
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