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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.1988 - 1 Ta 7/88   

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https://dejure.org/1988,9084
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.1988 - 1 Ta 7/88 (https://dejure.org/1988,9084)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.1988 - 1 Ta 7/88 (https://dejure.org/1988,9084)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 1988 - 1 Ta 7/88 (https://dejure.org/1988,9084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert; Auskunftsanspruch; Zahlungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1962 - VII ZR 34/62

    Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.1988 - 1 Ta 7/88
    Das zu bewertende wirtschaftliche Interesse ist dann unter Umständen nicht erheblich geringer zu bewerten als der Zahlungsanspruch selbst (vergleiche BGH, Beschluß vom 30.4.1962, VII ZR 34/62 , MDR 1962, 564; OLG Köln vom 10.12.1975, 2 W 137/75 , Rpfleger 1976, 140; OLG Bamberg vom 6.8.1986, 2 WF 226/86, FamRZ 1986, 1144).
  • OLG Bamberg, 06.08.1986 - 2 WF 226/86
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.1988 - 1 Ta 7/88
    Das zu bewertende wirtschaftliche Interesse ist dann unter Umständen nicht erheblich geringer zu bewerten als der Zahlungsanspruch selbst (vergleiche BGH, Beschluß vom 30.4.1962, VII ZR 34/62 , MDR 1962, 564; OLG Köln vom 10.12.1975, 2 W 137/75 , Rpfleger 1976, 140; OLG Bamberg vom 6.8.1986, 2 WF 226/86, FamRZ 1986, 1144).
  • OLG Köln, 10.12.1975 - 2 W 137/75

    Vollstreckung; Streitwert; Teilbetrag; Wertangabe; Vorschuß; Erledigung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.1988 - 1 Ta 7/88
    Das zu bewertende wirtschaftliche Interesse ist dann unter Umständen nicht erheblich geringer zu bewerten als der Zahlungsanspruch selbst (vergleiche BGH, Beschluß vom 30.4.1962, VII ZR 34/62 , MDR 1962, 564; OLG Köln vom 10.12.1975, 2 W 137/75 , Rpfleger 1976, 140; OLG Bamberg vom 6.8.1986, 2 WF 226/86, FamRZ 1986, 1144).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 29/10

    Wertfestsetzung - Auskunftsklage im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge

    So hat auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung vom 18.01.1988 (1 Ta 7/88, juris) den Ermessensrahmen für die Bewertung eines Auskunftsanspruchs zwischen 1/10 und 1/2 - nicht 1/12 wie in der Beschwerde ausgeführt - des Zahlungsanspruchs gesehen.
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