Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 1 U 22/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Beweis der Entwendung eines versicherten Fahrzeugs bei der Kaskoversicherung; Notwendigkeit des Beweises des äußeren Bildes eines Diebstahls; Voraussetzungen für Vorliegen desäußeren Bildes eines Diebstahls; Bedeutung des "Vorlegenkönnen" des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 15.01.1998 - 4 O 778/97
- OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 1 U 22/98
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
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- OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02
Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch …
Z43 hatte in seinen eidesstattlichen Versicherungen vom 22.4.1975 (Anlage 8 zum Schriftsatz der beklagten vom 22.3.1998 im Widerspruchsverfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt 1 U 22/98) und vom 30.4.1975 (Anlage P 35) geschildert, A sen. - LSG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - L 1 U 2093/12 Im anschließenden Berufungsverfahren beim Landessozialgericht (LSG) für das Land Brandenburg (Az. L 1 U 22/98) legte der Kläger weitere die R. sowie die GPG betreffende Unterlagen vor.
Bereits im Urteil vom 30.03.1999 hat das LSG für das Land Brandenburg (Az. L 1 U 22/98) darauf hingewiesen, dass sich aus der Steuerakte des Klägers ergebe, dass der D. auch für ihn tätig gewesen sei, und dass deswegen die ernsthafte Möglichkeit bestehe, dass der Kläger den D. auch aus eigenwirtschaftlichen Gründen aufgesucht habe.
- LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 6 U 1933/15 Im anschließenden Berufungsverfahren beim Landessozialgericht (LSG) für das Land Brandenburg (heute: LSG Berlin-Brandenburg, Az. L 1 U 22/98) legte der Kläger weitere, die R.-M. und C. GmbH sowie die GPG B. betreffende Unterlagen vor.
Bereits im Urteil vom 30. März 1999 im Verfahren L 1 U 22/98 habe das LSG für das Land Brandenburg darauf hingewiesen, dass sich aus der Steuerakte des Klägers ergebe, der Steuerberater D. sei auch für ihn tätig gewesen, weshalb die ernsthafte Möglichkeit bestehe, dass er diesen auch aus eigenwirtschaftlichen Gründen aufgesucht habe.
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2010 - L 6 U 450/10 Sodann wies das Landessozialgericht die Berufung mit Urteil vom 30.03.1999 zurück (L 1 U 22/98).