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   OLG Dresden, 16.02.2011 - 1 U 261/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69984
OLG Dresden, 16.02.2011 - 1 U 261/10 (https://dejure.org/2011,69984)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.02.2011 - 1 U 261/10 (https://dejure.org/2011,69984)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 1 U 261/10 (https://dejure.org/2011,69984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Architektenhonorar bei Planung eines raumbildenden Ausbaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Architektenhonorar bei Planung eines raumbildenden Ausbaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akquise endet mit Leistungsphase 2!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Hochbauarchitekt erbringt gemäß Abruf Leistungen anderer Leistungsbilder: konkludent vereinbart?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Akquise endet mit Leistungsphase 2! (IBR 2013, 86)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI: Was ist raumbildender Ausbau? (IBR 2013, 157)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 511
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 378/99

    Honorarzuschlag für Leistungen des raumbildenden Ausbaus

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2011 - 1 U 261/10
    In der vorgenannten Vorschrift heißt es: "Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 25 v.H. als vereinbart." Die Fiktion der Vereinbarung eines Zuschlags gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI greift somit ein, wenn es an einer Vereinbarung über die Höhe des Honorars überhaupt fehlt (OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1999, Az: 3 U 378/99, NJW-RR 2000, 612 m.w.N.; Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 25 Rn. 6) oder eine etwaige Vereinbarung dem Schriftformerfordernis nicht genügt.
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