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   OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13110
OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97 (https://dejure.org/1997,13110)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.11.1997 - 1 U 541/97 (https://dejure.org/1997,13110)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. November 1997 - 1 U 541/97 (https://dejure.org/1997,13110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskehrung eines Erlöses aus einer Teilungsversteigerung zweier Grundstücke; Denkmalschutz eines Grundstücks; Anspruch auf Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Ansprüche hat der Erwerber eines denkmalgeschützen Hauses? (IBR 1999, 283)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    Damit eignet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Kaufobjekt nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache nicht hat erwarten müssen (allg. Ansicht, vgl. OLGR Rostock 2007, 257; Erman/Grunewald, BGB, 16. Aufl., § 434 Rn. 6; jurisPK-BGB/Pammler, 9. Aufl., § 434 Rn. 195; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 434 Rn. 56; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 434 Rn. 173; Krauß in BeckNotar-HdB, 7. Aufl., § 1 Rn. 322 sowie OLG Celle, DNotZ 1988, 702; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 692; OLGR Naumburg 1999, 126, 129 jeweils für das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Gewährleistungsrecht).
  • OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05

    Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz

    Dieser Ansicht hat sich das OLG Naumburg (Urt. v. 11.11.1997, 1 U 541/97, OLGR Naumburg, 1999, 126, 129) angeschlossen; das OLG Saarbrücken (Urt. v. 06.02.1996, 4 U 422/95-75, NJW-RR 1996, 692) hat die Frage nach einem Rechtsmangel verneint, weil die Denkmaleigenschaft ihren Grund in der Beschaffenheit der Sache habe, einen Sachmangel in Gestalt einer Denkmaleigenschaft aber nicht ausgeschlossen.
  • LG Kassel, 21.03.2007 - 3 T 87/07
    Eine Anwendung von § 571 II ZPO ist nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1965, 2107 (2108); BGH NJW 2006, 505 (507) [BGH 24.11.2005 - V ZB 99/05] ; OLG Köln Rpfleger 1992, 491 [LG Stuttgart 16.09.1991 - 2 T 429/91] ; OLG Köln OLGZ 1988, 253; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 126) insoweit ausgeschlossen.
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