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OLG Frankfurt, 13.01.1977 - 1 U 63/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 11.03.2020 - 10 U 2150/18
Keine Haftung der Kfz-Haftpflicht bei Bahnsuizid
In Abweichung vom allgemeinen Deliktsrecht muss aber der Vorsatz, wenn er zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen soll, auch die Schadensfolgen umfassen, wie aus der Fassung des nunmehrigen § 103 VVG ausdrücklich hervorgeht, ohne dass hierdurch eine Abweichung von der früheren Rechtslage (§ 152 VVG) bewirkt werden sollte, vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 U 63/76 -, juris).