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   OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,21321
OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11 (https://dejure.org/2012,21321)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.02.2012 - 1 U 67/11 (https://dejure.org/2012,21321)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 1 U 67/11 (https://dejure.org/2012,21321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 705
    Entstehung einer BGB-Gesellschaft trotz fehlender Gesamteinigung durch Invollzugsetzung im allseitigen Einverständnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Entstehen einer Gemeinschaftspraxis als BGB-Gesellschaft bei In-Vollzug-Setzung vor Einigung über alle vertraglichen Punkte

  • Betriebs-Berater

    Enstehung einer BGB-Gesellschaft durch Invollzugsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705
    Rechtsform einer Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftspraxis ohne Vertrag kann jederzeit von einem Arzt aufgehoben werden

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzung, Beitritt, BGB-Gesellschaft, GbR, Gründung, Kündigung, Liquidation, Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entstehung einer BGB-Gesellschaft durch Invollzugsetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis kann auch bei fehlender Einigung BGB-Gesellschaft entstehen lassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine BAG ohne Vertrag

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.08.2012)

    Keine BAG ohne Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1998
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Wer neben der Klägerin noch Gesellschafter dieser neuen Gesellschaft war (die Beklagte zu 1) [dazu BGH Urteil vom 2.10.1997 - II ZR 249/96 - [z.B. NJW 1998, 376] und/oder die Beklagten zu 2) und 3) und später auch die Ärztinnen S. und F.), kann im Ergebnis dahinstehen.
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88

    Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Ist daher davon auszugehen, dass kein Gesellschaftsvermögen gebildet wurde, kommt eine Liquidation nicht in Betracht, allenfalls denkbar ist ein schuldrechtlicher Auseinandersetzungsanspruch auf Abrechnung und (ggfls.) Auszahlung (BGH Urteil vom 26.6.1989 - II ZR 128/88 - [NJW 1990, 573]).
  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81

    Gewinnverteilung in einer Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmern - Ergebnislose

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Soll eine Gesellschaft erst gegründet werden und wird sie bereits vor Einigung über alle vertraglichen Punkte im allseitigen Einverständnis in Vollzug gesetzt, kann trotz fehlender Gesamteinigung bereits eine BGB-Gesellschaft entstehen (so bereits: BGH Urteil vom 23.11.1959 - II ZR 187/58 - [NJW 1959, 430]; Urteil vom 28.6.1982 - II ZR 226/81 - [NJW 1982, 2816, 2817]).
  • OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01

    Unwirksamkeit einer für den Fall des Ausscheidens aus einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Aber selbst wenn man einen jederzeit kündbaren durch Invollzugsetzung zustande gekommenen Gesellschaftsvertrag (unter Hinweis auf Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 13.7.2001 - 4 U 6/01 - [NZG 2002, 173]; Schleswig-HolsteinischesOLG Urteil vom 10.9.2002 - 3 U 10/01 [z.B. MedR 2004, 56]; jeweils zitiert nach juris) in einer solchen Situation grundsätzlich annehmen würde, könne kein Bindungswille festgestellt werden, weil - wie der Abbruch der Vertragsverhandlungen zeige - über zentrale Punkte eben keine Einigung erzielt worden sei.
  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 7/81

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Gemeinsame Tätigkeit - Versagung wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Unter einer Gemeinschaftspraxis versteht die Rechtsprechung in Abgrenzung zu einer Praxisgemeinschaft eine Organisation zur gemeinschaftlichen Behandlung von Patienten, gemeinsamer Karteiführung und zur Abrechnung aller Fälle unter einem Namen (BSG Urteil vom 22.4.1983 - 6 RKa 7/81 - [BSGE 55, 97; 104]; vgl. auch die noch weitergehende geplante Definition für die Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte, zitiert nach Spickhoff/Scholz Medizinrecht, MBO § 18, Rn. 4).
  • BGH, 23.11.1959 - II ZR 187/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Soll eine Gesellschaft erst gegründet werden und wird sie bereits vor Einigung über alle vertraglichen Punkte im allseitigen Einverständnis in Vollzug gesetzt, kann trotz fehlender Gesamteinigung bereits eine BGB-Gesellschaft entstehen (so bereits: BGH Urteil vom 23.11.1959 - II ZR 187/58 - [NJW 1959, 430]; Urteil vom 28.6.1982 - II ZR 226/81 - [NJW 1982, 2816, 2817]).
  • OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01

    Voraussetzungen einer faktischen Gesellschaft; Begriff der Innengesellschaft;

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11
    Aber selbst wenn man einen jederzeit kündbaren durch Invollzugsetzung zustande gekommenen Gesellschaftsvertrag (unter Hinweis auf Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 13.7.2001 - 4 U 6/01 - [NZG 2002, 173]; Schleswig-HolsteinischesOLG Urteil vom 10.9.2002 - 3 U 10/01 [z.B. MedR 2004, 56]; jeweils zitiert nach juris) in einer solchen Situation grundsätzlich annehmen würde, könne kein Bindungswille festgestellt werden, weil - wie der Abbruch der Vertragsverhandlungen zeige - über zentrale Punkte eben keine Einigung erzielt worden sei.
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