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   OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5197
OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04 (https://dejure.org/2005,5197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2005 - 1 U 97/04 (https://dejure.org/2005,5197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 1 U 97/04 (https://dejure.org/2005,5197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1
    Mangelhaftigkeit eines Werkvertrages bei mangelhafter Planungsleistung eines typischen Fertighausvertrages mit Errichtungsverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelansprüche beim Fertighausvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen der Nässeschäden im Kellergeschoss eines Einfamilienhauses; Zulässigkeit der Einordnung eines typischen Fertighausvertrages mit Errichtungsverpflichtung als ein Werkvertrag; Anforderungen an die Planungsleistung; Erstellung des Kellergeschosses auf ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B auch auf Planungsleistungen des Bauunternehmers anwendbar? (IBR 2005, 529)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04
    Der von der Klägerin und ihrem Ehemann mit der Beklagten abgeschlossene typische Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung ist ein Werkvertrag (BGH NJW 1983, 1489; 1491), für den die Geltung der VOB/B wirksam vereinbart wurde.
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04
    Die Beklagte hätte sich im Rahmen der Planung nach den Grundwasserständen erkundigen müssen (OLG Düsseldorf, Baurecht 2002, 652; 2000, 1358, 358).
  • OLG Hamm, 16.12.1986 - 21 U 41/86

    Totalunternehmer: Vereinbarkeit der VOB/B auch für Planungsleistungen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04
    Das gilt auch für die von der Beklagten übernommenen Planungsleistungen, da die Errichtungsverpflichtung weitaus das Schwergewicht bildet und die VOB/B auch derartigen begleitenden Planungsaufgaben zugänglich ist (Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/A, § 1 Rdn. 35; OLG Hamm MDR 1987, 407).
  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 31/08

    Grundwassererhebung zentrale Planungsaufgabe!

    Der Architekt hat daher jedenfalls in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zumindest die Grundwasserstände bei den entsprechenden Behörden zu erfragen und zu prüfen, ob ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2007, VII ZR 157/06, Rn. 25; OLG München, NJW Spezial 2008, S. 366; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.05.2005, 1 U 97/04, Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2004, 23 U 73/04, Rn. 14; Urt. v. 20.07.2007, 22 U 145/05, Rn. 34; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.12.1998, 8 U 113/98, Rn. 60, jeweils zitiert nach juris).
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