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FG Brandenburg, 16.08.1996 - 1 V 1092/96 KV |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.09.1988 - V B 83/88
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus FG Brandenburg, 16.08.1996 - 1 V 1092/96
Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist dabei nach § 114 Abs. 3 FGO und § 920 Abs. 1 und 2 Zivilprozeßordnung -;ZPO -;, daß der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte oder geltend zu machende Anspruch (Anordnungsanspruch) und die Notwendigkeit der Regelung (Anordnungsgrund) bezeichnet und glaubhaft gemacht werden (Bundesfinanzhof -;BFH-; Beschluß vom 27.09.1988 V B 83/88 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;…BFH/NV-; 1989 S. 269, 270).
- BFH, 28.09.2006 - V B 71/05
Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei …
Das von der Klägerin behauptete Abweichen des FG-Urteils vom Urteil des FG Brandenburg vom 16. August 1996 1 V 1092/96 KV (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1090) erfordert keine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO).