Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 17.07.2009 - 1 V 54/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umfang und Reichweite des § 6 Abs. 5 EStG - Aufdeckung stiller Reserven bei unentgeltlicher Übertragung von Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § ... 6 Abs. 5 EStG; § 69 FGO; Die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft in das einer beteiligungsidentischen Schwestergesellschaft kann zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zu einem Entnahmegewinn führen
Aufdeckung stiller Reserven und Vorliegen eines Entnahmegewinns durch die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft in das einer beteiligungsidentischen Schwestergesellschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufdeckung stiller Reserven bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwestergesellschaften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufdeckung stiller Reserven bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwestergesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.07.2009 - 1 V 54/09
- BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.06.1997 - II B 33/97
Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2009 - 1 V 54/09
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl. III 1967, 182; vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BStBl. II 1997, 515). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2009 - 1 V 54/09
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl. III 1967, 182; vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BStBl. II 1997, 515).
- BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts …
Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss des Niedersächsischen FG vom 17. Juli 2009 1 V 54/09 aufzuheben und die Vollziehung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 2006 vom 2. Februar 2009 in Höhe eines Gewinns von 479.925,32 EUR auszusetzen. - FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 1 K 271/10
Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung lehnten der Beklagte und das Finanzgericht (Beschluss vom 17. Juli 2009 1 V 54/09) ab.