Rechtsprechung
FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 V 846/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 V 846/14
- BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
Wird zitiert von ...
- BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 26. Februar 2015 1 V 846/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Auf die entsprechenden Anträge der Antragstellerin beschloss das FG am 26. Februar 2015 unter dem Aktenzeichen 1 V 846/14, die Vollziehung des Änderungsbescheides vom 2. Juli 2014 über Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für 2011 auszusetzen.
Das FG ließ gegen seinen Beschluss (1 V 846/14) die Beschwerde zu.
Die Antragstellerin beantragt sinngemäß, abweichend von dem Beschluss des FG vom 26. Februar 2015 1 V 846/14.