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OLG Hamm, 16.03.2000 - 1 VAs 11/2000 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Therapiewilligkeit, Ermessensentscheidung, Überprüfbarkeit, ausreichende Ermittlungen, Resozialisierung, Restrisiko
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 1 VAs 11/00
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, 483, 484; OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 1999 - 1 VAs 85/99 -).
- OLG Hamm, 30.05.2000 - 1 VAs 20/00
Zurückstellung der Strafvollstreckung, Ausländer, Ermessen, Therapie, …
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, 483, 484; OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2000 - 1 VAs 11/2000 -).