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   OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 24/04 u. 42/04   

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https://dejure.org/2004,15929
OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 24/04 u. 42/04 (https://dejure.org/2004,15929)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2004 - 1 VAs 24/04 u. 42/04 (https://dejure.org/2004,15929)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 1 VAs 24/04 u. 42/04 (https://dejure.org/2004,15929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapiewilligkeit; Bereitschaft; Überprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Therapiebereitschaft und eines Therapiewillens bei der Verurteilung eines Angeklagten; Antrag auf Zurückstellung einer Strafvollstreckung aufgrund der Einreichung eines Therapiegesuchs; Erwartung von Eigeninitiative bei Durchführung eines Therapie ...

  • Judicialis

    BtMG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapiewilligkeit; Bereitschaft; Überprüfung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 24/04
    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde für den Senat nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und die Vollstreckungsbehörde den maßgeblichen Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (zu vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 483;1983, 287; Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 VAs 18/04 -).
  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 VAs 18/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung;Therapiewilligkeit, mehrere erfolglose

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 24/04
    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde für den Senat nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und die Vollstreckungsbehörde den maßgeblichen Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (zu vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 483;1983, 287; Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 VAs 18/04 -).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 42/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapiewilligkeit; Bereitschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 24/04
    1 VAs 24/04 OLG Hamm 1 VAs 42/04 OLG Hamm.
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