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   VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 1 VB 75/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 1 VB 75/17 (https://dejure.org/2018,6935)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2018 - 1 VB 75/17 (https://dejure.org/2018,6935)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2018 - 1 VB 75/17 (https://dejure.org/2018,6935)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14

    Erschöpfung des Rechtsweges i.R.e. Klage auf Zulassung zum Studium der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 1 VB 75/17
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Rechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Rechtsverletzung zu verhindern (StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    Damit soll erreicht werden, dass der Verfassungsgerichtshof nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (st. Rspr., vgl. VerfGH, Beschluss vom 20.3.2018 - 1 VB 75/17 -, Juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - 1 VB 27/18
    aa) Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Rechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Rechtsverletzung zu verhindern (siehe VerfGH, Beschluss vom 20.3.2018 - 1 VB 75/17 -, Juris Rn. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.12.2019 - 1 VB 91/19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der

    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Rechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Rechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGH, Beschluss vom 20.3.2018 - 1 VB 75/17 -, Juris Rn. 2).
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