Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10648
OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04 (https://dejure.org/2004,10648)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1 Verg 12/04 (https://dejure.org/2004,10648)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1 Verg 12/04 (https://dejure.org/2004,10648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschlüsse z.B. v. 09.06.2004, 1 Verg 6/04, v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).

    Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544).

    b) Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).

    Eine Einschränkung auf ,, in besonderem Maße schwierige und bedeutsame ,, Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 2001, 256) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für die besondere Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und auch im Interesse einer unverzüglichen und sachgerechten Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestellen die Beurteilung der Notwendigkeit im Einzelfall nicht zu streng ausfallen darf (so auch OLG Saarbrücken, a.a.O.; wohl auch BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626).

  • BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    Im Unterschied zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren nach § 80 VwVfG handelt es sich um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren, bei dem auch der Gedanke der Waffengleichheit mit dem anwaltlich vertretenen Antragsteller nicht von vornherein gänzlich unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260).

    Eine Einschränkung auf ,, in besonderem Maße schwierige und bedeutsame ,, Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 2001, 256) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für die besondere Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und auch im Interesse einer unverzüglichen und sachgerechten Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestellen die Beurteilung der Notwendigkeit im Einzelfall nicht zu streng ausfallen darf (so auch OLG Saarbrücken, a.a.O.; wohl auch BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO analog (vgl. BGHZ 146, 202, 217; Bechthold, Kartellgesetz, 2. Aufl. 1999, § 123 CWB, Rdn. 2), soweit die Beschwerde zurückgewiesen wurde.
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    b) Ihre gegenteilige Ansicht kann die Vergabekammer nicht auf die im angefochtenen Beschluss zitierte Entscheidung des BGH vom 09.12.2003, X ZB 14/03, stützen, weil sie eine andere Fallkonstellation betraf.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschlüsse z.B. v. 09.06.2004, 1 Verg 6/04, v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544).
  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (seit Verg 5/99, NZBau 2000, 99) der sich der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01, angeschlossen hat, steht die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 4 S. 2 GWB gleich (so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2003, Verg 23/03).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2003 - Verg 23/03

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (seit Verg 5/99, NZBau 2000, 99) der sich der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01, angeschlossen hat, steht die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen i.S.d. § 128 Abs. 4 S. 2 GWB gleich (so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2003, Verg 23/03).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01

    Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04
    b) Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2000 - 2 Verg 2/99

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

  • OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03

    Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?

  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 6/04

    Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets;

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2004 - 1 Verg 3/04

    Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde

  • OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03

    Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Denn auch im Fall einer Antragsrücknahme bleibe der Nachprüfungsantrag in der Sache erfolglos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.8.2001 - Verg 1/01, VergabeR 2002, 197, 198; Beschl. v. 27.10.2003 - Verg 23/03; Beschl. v. 13.8.2004 - Verg 12/02 und 14/02; Umdruck S. 5; so auch BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschl. v. 6.10.2004 - 1 Verg 12/04; Beschl. v. 4.1.2005 - Verg 19/04).

    An einer Entscheidung im vorstehenden Sinn ist der Senat durch die entgegenstehenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6.10.2004 (1 Verg 12/04) und vom 4.1.2005 (1 Verg 19/04) gehindert.

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 103/04

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Denn auch im Fall einer Antragsrücknahme bleibe der Nachprüfungsantrag in der Sache erfolglos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.8.2001 - Verg 1/01, VergabeR 2002, 197, 198; Beschl. v. 27.10.2003 - Verg 23/03; Beschl. v. 13.8.2004 - Verg 12/02 und 14/02; Umdruck S. 5; so auch BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschl. v. 6.10.2004 - 1 Verg 12/04; Beschl. v. 4.1.2005 - Verg 19/04).

    An einer Entscheidung im vorstehenden Sinn ist der Senat durch die entgegenstehenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6.10.2004 (1 Verg 12/04) und vom 4.1.2005 (1 Verg 19/04) gehindert.

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 17/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Denn auch im Fall einer Antragsrücknahme bleibe der Nachprüfungsantrag in der Sache erfolglos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.8.2001 - Verg 1/01, VergabeR 2002, 197, 198; Beschl. v. 27.10.2003 - Verg 23/03; Beschl. v. 13.8.2004 - Verg 12/02 und 14/02; Umdruck S. 5; so auch BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschl. v. 6.10.2004 - 1 Verg 12/04; Beschl. v. 4.1.2005 - Verg 19/04).

    An einer Entscheidung im vorstehenden Sinn ist der Senat durch die entgegenstehenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6.10.2004 (1 Verg 12/04) und vom 4.1.2005 (1 Verg 19/04) gehindert.

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 18/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Denn auch im Fall einer Antragsrücknahme bleibe der Nachprüfungsantrag in der Sache erfolglos (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.8.2001 - Verg 1/01, VergabeR 2002, 197, 198; Beschl. v. 27.10.2003 - Verg 23/03; Beschl. v. 13.8.2004 - Verg 12/02 und 14/02; Umdruck S. 5; so auch BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschl. v. 6.10.2004 - 1 Verg 12/04; Beschl. v. 4.1.2005 - Verg 19/04).

    An einer Entscheidung im vorstehenden Sinn ist der Senat durch die entgegenstehenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6.10.2004 (1 Verg 12/04) und vom 4.1.2005 (1 Verg 19/04) gehindert.

  • VK Berlin, 02.06.2009 - VK-B2-12/09

    Instandhaltungsarbeiten = Dienstleistungsauftrag?

    Die Beauftragung eines Bevollmächtigten ist wegen der einzuhaltenden Fristen im Nachprüfungsverfahren regelmäßig als notwendig anzuerkennen (OLG Naumburg, Beschluss vom 6.10.04, 1 Verg 12/04).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

    Keine Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 2) - Verstoß gegen Rügeobliegenheit

    Die Sachlage wäre nur anders zu beurteilen, wenn über tatsächlich und rechtlich einfach gelagerte Sachverhalte zu entscheiden gewesen wäre (vgl. diesbezüglich OLG Naumburg, Beschluss vom 06.10.2004, Az.: 1 Verg 12/04).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - Verg 87/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

    Zwar ist es richtig, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf jedenfalls seit dem Jahre 2001 (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.8.2001 - Verg 1/01, VergabeR 2002, 197, 198; Beschl. v. 27.10.2003 - Verg 23/03; Beschl. v. 13.8.2004 - Verg 12/02 und 14/02; Umdruck S. 5; so auch BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschl. v. 6.10.2004 - 1 Verg 12/04; Beschl. v. 4.1.2005 - Verg 19/04) die Auffassung vertrat, der Antragsteller habe nach Zurücknahme seines Nachprüfungsantrags die Auslagen anderer Verfahrensbeteiligter, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig waren, zu tragen, weil die Zurücknahme des Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen im Sinne von § 128 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 GWB gleichstehe.
  • VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08

    Ausschlussmöglichkeit eines Angebots bei fehlenden Nachweisen

    davon, ob die Beauftragung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle wegen der einzuhaltenden Fristen im Nachprüfungsverfahren regelmäßig als notwendig anzuerkennen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 6.10.04, 1 Verg 12/04), handelt es sich hier um ein bedeutsames, insbesondere in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht umfangreiches, komplexes und schwieriges Nachprüfungsverfahren.
  • VK Berlin, 06.03.2009 - VK-B2-32/08

    Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

    Unabhängig davon, ob die Beauftragung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle wegen der einzuhaltenden Fristen im Nachprüfungsverfahren regelmäßig als notwendig anzuerkennen ist (OLG Naumburg, Beschl. v. 6.10.04, Az. 1 Verg 12/04), handelt es sich hier um ein bedeutsames, insbesondere in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht umfangreiches, komplexes und schwieriges Nachprüfungsverfahren.
  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

    Unabhängig davon, ob die Beauftragung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle wegen der einzuhaltenden Fristen im Nachprüfungsverfahren regelmäßig als notwendig anzuerkennen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 6.10.04, 1 Verg 12/04), handelt es sich hier um ein bedeutsames, insbesondere in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht umfangreiches, komplexes und schwieriges Nachprüfungsverfahren.
  • VK Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 2 VK LSA 37/12

    Zuschlagserteilung trotz Bieterinsolvenz?

  • VK Berlin, 27.07.2009 - VK-B1-18/09

    Ausschluss eines unauskömmlichen Angebots

  • VK Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 2 VK-LSA 37/12

    Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags Entscheidung des Antragsgegners zur

  • VK Brandenburg, 20.12.2005 - 1 VK 75/05

    Ungerechtfertigte und missbräuchliche Antragstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht