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   OLG Hamm, 11.10.2011 - III-1 Vollz (Ws) 459/11   

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https://dejure.org/2011,48635
OLG Hamm, 11.10.2011 - III-1 Vollz (Ws) 459/11 (https://dejure.org/2011,48635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2011 - III-1 Vollz (Ws) 459/11 (https://dejure.org/2011,48635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - III-1 Vollz (Ws) 459/11 (https://dejure.org/2011,48635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 13 StVK 12/11
  • OLG Hamm, 11.10.2011 - III-1 Vollz (Ws) 459/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 4 Ws 41/05

    Vorführung eines vorläufig Untergebrachten zur Hauptverhandlung im

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 1 Vollz (Ws) 459/11
    Soweit der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (4 Ws 41/05) zur Vorführung eines gem. § 126a StPO einstweilen Untergebrachten entschieden habe, dort sei allenfalls ein kurzfristiger Aufenthalt in einer JVA zulässig, sei die Fallgestaltung mit der vorliegenden nicht vergleichbar.

    Über die Fälle der Wiederholungsgefahr und des allgemeinen Rehablilitationsinteresses hinaus ist der Feststellungsantrag gem. § 115 Abs. 3 StVollzG nach allg. M. jedoch auch im Fall tiefgreifender Grundrechtseingriffe zulässig, in denen die direkte Grundrechtsbeeinträchtigung sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgesehenen Instanz kaum erreichen kann (BVerfG B. v. 03.08.2011, 2 BvR 1739/10, zit. bei JURIS; Senat NStZ-RR 2011, 291f; OLG Hamm, B. v. 15.03.2005, 4 Ws 41/05, JURIS Rdnr 11; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 115 Rdnr 13).

    Die die Vorschrift des Nr. 89 Abs. 2 UVollzO betreffende Entscheidung des 4. Strafsenats vom 14.03.2005 (4 Ws 41/05) ist daher entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde für die Beurteilung des vorliegenden Falles nicht maßgeblich.

  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 1 Vollz (Ws) 459/11
    Über die Fälle der Wiederholungsgefahr und des allgemeinen Rehablilitationsinteresses hinaus ist der Feststellungsantrag gem. § 115 Abs. 3 StVollzG nach allg. M. jedoch auch im Fall tiefgreifender Grundrechtseingriffe zulässig, in denen die direkte Grundrechtsbeeinträchtigung sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgesehenen Instanz kaum erreichen kann (BVerfG B. v. 03.08.2011, 2 BvR 1739/10, zit. bei JURIS; Senat NStZ-RR 2011, 291f; OLG Hamm, B. v. 15.03.2005, 4 Ws 41/05, JURIS Rdnr 11; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 115 Rdnr 13).
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 1 Vollz (Ws) 216/11

    Feststellungsinteresse bei Fesselung; erhöhte Fluchtgefahr i.S.v. § 88 Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 1 Vollz (Ws) 459/11
    Über die Fälle der Wiederholungsgefahr und des allgemeinen Rehablilitationsinteresses hinaus ist der Feststellungsantrag gem. § 115 Abs. 3 StVollzG nach allg. M. jedoch auch im Fall tiefgreifender Grundrechtseingriffe zulässig, in denen die direkte Grundrechtsbeeinträchtigung sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgesehenen Instanz kaum erreichen kann (BVerfG B. v. 03.08.2011, 2 BvR 1739/10, zit. bei JURIS; Senat NStZ-RR 2011, 291f; OLG Hamm, B. v. 15.03.2005, 4 Ws 41/05, JURIS Rdnr 11; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 115 Rdnr 13).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 411/14

    Unzulässigkeit der Fesselung eines Maßregelpatienten während der Vorführung aus

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 11.10.2011 (III - 1 Vollz(Ws) 459/11 - juris) die Rechtsfrage der Zulässigkeit einer Vorführung eines Untergebrachten über Transportdienste des Strafvollzuges dahingehend geklärt, dass diese grds. zulässig ist, selbst wenn damit eine mehrtägige Verschubung und zeitweilige Unterbringung in Strafvollzugsanstalten verbunden ist.
  • OLG Hamm, 15.06.2023 - 3 Ws 171/23

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Anhörung; Vorführung des

    So steht der Maßregelvollzugsklinik - wie von der Strafvollstreckungskammer in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt - bezüglich der Vorführung des Untergebrachten ein Organisations- und Ausgestaltungsermessen zu (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - III-1 Vollz (Ws) 459/11 -, juris).
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