Rechtsprechung
OLG München, 09.05.2005 - 1 W 1080/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Arzthaftungsprozess: Anforderungen …
Der Unbemittelte braucht nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (OLG München, Beschluss vom 9. Mai 2005, 1 W 1080/05, zitiert nach juris, RN 14). - OLG Schleswig, 23.06.2008 - 4 W 32/08
Einholung eines Sachverständigengutachtens im PKH-Prüfverfahren in …
Dem trägt die vom Senat geteilte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München dadurch Rechnung, dass die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nur in Betracht kommt, wenn der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Streitwert hoch ist (vgl. OLG München, Az. 1 W 2878/05 vom 16.12.2005 u. 1 W 1080/05 vom 09.05.2005, München OLGR 1997, 34 zitiert nach juris).