Rechtsprechung
KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde einer AG in Liquidation gegen die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Anteilsinhaber; Aufrechterhaltung der Pflegschaft nach Geltendmachung der Rechte der unbekannten Aktionäre im Rahmen der Liquidation
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 20; BGB § 1913
Zulässigkeit der Beschwerde einer AG in Liquidation gegen die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Anteilsinhaber; Aufrechterhaltung der Pflegschaft nach Geltendmachung der Rechte der unbekannten Aktionäre im Rahmen der Liquidation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 55 VIII U 4873
- LG Berlin, 31.05.2007 - 83 T 629/04
- KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 191
- Rpfleger 2009, 505
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97
Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit …
Auszug aus KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08
Etwas anderes kann die Beteiligte zu 1 auch nicht daraus herleiten, dass eine Gesellschaft bei Bestellung eines Notgeschäftsführers beschwerdebefugt sein soll (BayObLG, NJW-RR 1999, 1259, 1260). - OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99
Einlegung eines Rechtsmittel durch Telefax; Funktionelle Zuständigkeit für die …
Auszug aus KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08
aa) Grundsätzlich wird allein dadurch, dass für unbekannte Aktionäre einer Aktiengesellschaft ein Pfleger nach § 1913 BGB bestellt wird, weder in Rechte der Gesellschaft noch der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen (vgl. OLG Hamm, DB 2002, 2428; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 73, 74). - OLG Hamm, 02.07.2002 - 15 W 162/02
Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft; Einleitung …
Auszug aus KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08
aa) Grundsätzlich wird allein dadurch, dass für unbekannte Aktionäre einer Aktiengesellschaft ein Pfleger nach § 1913 BGB bestellt wird, weder in Rechte der Gesellschaft noch der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen (vgl. OLG Hamm, DB 2002, 2428; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 73, 74). - RG, 17.02.1882 - II 133/81
Zulässiger Beschluss einer außerordentlichen Generalversammlung mit einer …
Auszug aus KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08
Vor diesem Hintergrund kam es auf die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16. August 2000, mit dem § 17 des Gesellschaftsvertrags geändert wurde, auch nicht an (vgl. hierzu aber bereits RGZ 7, 32, 34).