Rechtsprechung
KG, 28.04.1992 - 1 W 1703/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,30014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 Ws 357/05
Zeugenentschädigung für einen
Bei Selbstständigen ist in aller Regel ein Verdienstausfall bis zum Höchststundensatz von 17, 00 EUR, der als Entschädigung für Verdienstausfall gem. § 22 Satz 1 JVEG zugebilligt werden kann, auch ohne Nachweis - der auch nur schwer zu führen wäre - zuzuerkennen (…vgl. auch Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 22 RdNr. 22.17 lit. b; KG, Beschluss vom 28.04.1992 - 1 W 1703/92 - in juris). - KG, 27.04.2004 - 1 W 562/01
Kostenerstattung im Notarkostenbeschwerdeverfahren: Entschädigung für die …
Darüber hinaus sind auch einem Beteiligten Zeitversäumniskosten zu erstatten, der durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist, wenn seine Teilnahme am Termin aus Verfahrensgründen oder aus inhaltlichen Gründen geboten erscheint (z.B. aus Gründen der Waffengleichheit, wenn das persönliche Erscheinen der Gegenpartei angeordnet ist, vgl. für die Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten Senat, NJW 1968, 847; MDR 1985, 851; Beschluss vom 28. April 1992 - 1 W 1703/92 - vgl. auch Zöller/Herget/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 91 ZPO, Rn. 13, Stichwort Zeitversäumnis).