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   OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11   

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https://dejure.org/2011,33175
OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11 (https://dejure.org/2011,33175)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2011 - 1 W 240/11 (https://dejure.org/2011,33175)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2011 - 1 W 240/11 (https://dejure.org/2011,33175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und richterliche Verfahrensführung als Ablehnungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11
    Hierzu zählen unsachliche Äußerungen in der mündlichen Verhandlung (Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 22), allgemein abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Äußerungen des Richters (Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 22), bissige Ironie oder offen gezeigte Häme oder sonst eine unangemessene Ausdrucksweise (BGH vom 21.12.2006 - X ZB 60/06), aber nicht schon ein salopper Tonfall oder drastische Formulierungen (OLG Naumburg vom 30.11.2006 - 10 W 86/06), ebenso wenig eine sachlich begründete Unmutsäußerung.
  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
    Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11
    Weitere Gründe können die abwertende Kritik gegenüber der Prozessführung eines Rechtsanwaltes (OLG Hamburg vom 23.3.1992 - 7 W 10/92) sein, eine übertriebene Reaktion auf ein Ablehnungsgesuch des Prozessbevollmächtigten (LG Berlin vom 1.12.1996 - 1 Abl 213/95) oder allgemein die Verletzung richterlichen Verhandlungsstiles durch Kundgabe negativer Stimmungen, wie Ungeduld oder Gereiztheit.
  • LG Berlin, 01.02.1996 - 1 Abl 213/95
    Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11
    Weitere Gründe können die abwertende Kritik gegenüber der Prozessführung eines Rechtsanwaltes (OLG Hamburg vom 23.3.1992 - 7 W 10/92) sein, eine übertriebene Reaktion auf ein Ablehnungsgesuch des Prozessbevollmächtigten (LG Berlin vom 1.12.1996 - 1 Abl 213/95) oder allgemein die Verletzung richterlichen Verhandlungsstiles durch Kundgabe negativer Stimmungen, wie Ungeduld oder Gereiztheit.
  • OLG Köln, 07.10.1997 - 15 W 131/97
    Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11
    Zudem ist die Behinderung der Parteirechte ein möglicher Grund, wie z.B. die Fortführung der Verhandlung ohne auf einen gestellten Ablehnungsantrag zu reagieren (OLG Köln vom 7.10.1997 - 15 W 131/97), oder sonstige grobe Verfahrenverstöße, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die hiervon betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt.
  • LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18

    Sachverständiger reicht für die Parteien unterschiedliche Gutachtenversionen ein:

    Dass dies von der Beklagten als Parteilichkeit verstanden wird, ist zumindest verständlich, da dieses Vorgehen erneut zu ihren Lasten erfolgt, zumal die in diesem Zusammenhang verwendete Wortwahl "der Rechtsanwalt möge hierzu noch mal besser vortragen" als abfällige und abwertende Kritik des Sachverständigen an der Prozessführung der Beklagten verstanden werden kann, die ebenfalls Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken kann (vgl. hierzu auch OLG Rostock, a. a. O., sowie OLG München, Beschluss vom 28.03.2011, 1 W 240/11, zit. nach juris, Tz. 5).
  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 32 W 19/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unsachlicher Stellungnahme zum

    Zudem ist die Behinderung der Parteirechte ein möglicher Befangenheitsgrund, sofern sich das prozessuale Vorgehen des Richters so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die hiervon betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG München, Beschluss v. 28.03.2011, 1 W 240/11).
  • OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Die Wortwahl "überheblich und ignorant" beinhaltet darüber hinaus eine abfällige und abwertende Kritik des Sachverständigen an der Verteidigung der Beklagten, die verständliche Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken kann (vgl. hierzu auch OLG Rostock, a. a. O., sowie OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 240/11, zit. nach juris, Tz. 5).
  • OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Als Ablehnungsgrund kommt insbesondere ein unangemessenes Verhalten zu Lasten einer Partei in Betracht, dass sich auch in allgemein abfälligen oder ironischen Äußerungen oder abwertender Kritik des Sachverständigen gegenüber der Prozessführung der Partei äußern kann (vgl. OLG München, Beschl. vom 28.03.2011 - 1 W 240/11 - m. w. N.).
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