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OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 W 27/98 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 79/07
Schiedsvertrag: Streitgegenstand einer Schieds- und einer nachfolgenden …
Die Kläger im Schiedsverfahren erklärten daraufhin die Kündigung des Schiedsvertrags, behaupteten die Befangenheit der von den Parteien selbst ausgewählten Schiedsrichter und riefen das Landgericht Frankfurt a.M. und im Folgenden das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. erfolglos mit dem Antrag an, das Erlöschen des Schiedsvertrags und die Befangenheit der Schiedsrichter festzustellen (Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 5. November 1998, Az. 1 W 27/98).Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. als Beschwerdeinstanz bestätigt hat, dass die vom Kläger und seinen Mitgesellschaftern erklärte Kündigung der Schiedsvereinbarung unwirksam war (Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 5. November 1998, Az. 1 W 27/98), kann sich die Beklagte nach wie vor auf den Schiedsvertrag berufen.