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   KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06   

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KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
KG, Entscheidung vom 06.03.2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
KG, Entscheidung vom 06. März 2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers; Festsetzung des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers gegen die Landeskasse wegen Mittellosigkeit des verstorbenen Betreuten; Zulässigkeit einer erheblichen Herabsetzung der Betreuervergütung 20 Monate nach der Auszahlung im ...

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Betreuervergütung: Vergütungssteigernde Wirkung eines an einer kanadischen Universität abgeschlossenen Hochschulstudiums ["Master of arts"]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die konkret durchlaufene Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVermVG erfüllt (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände des Beweisstoffs berücksichtigt und erörtert (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dabei kann auch ein im Ausland abgeschlossenes Studium die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllen (BayObLG FamRZ 2004, 1232).

    Erforderlich ist allein, dass der im Ausland erworbene Hochschulabschluss einer deutschen Hochschulausbildung gleichkommt oder - wie nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG für alle Ausbildungsabschlüsse lediglich vorausgesetzt - vergleichbar ist (BayObL, FamRZ 2004, 1232).

    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • OLG Köln, 01.07.1998 - 17 W 129/98

    Entschädigung; Sachverständiger; Stundesatz; Abänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93

    Anwaltskostenfestsetzung; Prozeßkostenhilfe; Rechtsprechungsänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Es ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass die nachträgliche Kürzung einer durch die Staatskasse bereits ausgezahlten Vergütung zeitlich nicht unbegrenzt möglich ist (vgl. Senat, KG-Report 2004, 144 zur Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen; OLG Hamm NJW-RR 1994, 575 zur Vergütung des beigeordneten Anwalts).
  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 23.93

    Medizinstudium - Examen im Ausland - Anspruch auf Approbation

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung ist zwar in der Regel dann nicht einem entsprechenden Studienabschluss im Inland gleichwertig, wenn sie auf Prüfungen oder Studienzeiten im Inland beruht, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden (für den Fall der Approbation BVerwG, NJW 1995, 2426).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Hierdurch wird die gerichtliche Festsetzung nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG aber nicht verdrängt (BayObLG, FamRZ 1999, 1590; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 56g Rn. 4; Bassenge/Roth, a.a.O., Rn. 6; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 56g Rn. 23 m.w.N.).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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