Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 04.08.2009 - 1 W 34/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kommanditgesellschaft: Leistungsbefreiende Stammeinlageneinzahlung nach "Hin- und Herzahlen"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erfüllung der Einlagepflicht bei vorweg getroffener Verwendungsabsprache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der Einlagepflicht bei vorweg getroffener Verwendungsabsprache
- Judicialis
GmbHG n.F. § 19 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 19 Abs. 5 n.F.
Erfüllung der Einlagepflicht bei vorweg getroffener Verwendungsabsprache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stammeinlage bei der GmbH & Co. KG
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Einforderung der restlichen Stammeinlage, Hin- und Herzahlen, Kommanditgesellschaft, Komplementär-GmbH, Stammeinlage
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 12.05.2009 - 15 O 260/09
- OLG Oldenburg, 04.08.2009 - 1 W 34/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06
Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.08.2009 - 1 W 34/09
Der Tatbestand des unzulässigen 'Hin-und-Herzahlens' setzt nicht voraus, dass der einzelne Zahlungspflichtige die KG beherrscht (im Anschluss an BGH Urteil vom 10.12.2007 II ZR 180/06 = DStR 2008, 311).Der Beschwerdeführer hat in Bezug auf die vom Antragsgegner geschuldeten Zahlungen schlüssig eine vom BGH (Urteil vom 10.12.2007 II ZR 180/06 = DStR 2008, 311 ff.) anerkannte Fallgestaltung des "Hin-und-Herzahlens" vorgetragen, die eine leistungsbefreiende Erfüllung der Verpflichtung eines GmbH-Gesellschafters zur Einzahlung seiner Stammeinlage nicht herbeiführen konnte.