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   KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07   

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https://dejure.org/2009,11291
KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07 (https://dejure.org/2009,11291)
KG, Entscheidung vom 23.02.2009 - 1 W 499/07 (https://dejure.org/2009,11291)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 1 W 499/07 (https://dejure.org/2009,11291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Klage gegen verbleibenden Streitgenossen nach Versäumnisteilurteil gegen einen Beklagten

  • Judicialis

    GKVerz Nr. 1211; ; GKVerz Nr. 1212

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKVerz Nr. 1211; GKVerz Nr. 1212
    Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Klage gegen verbleibenden Streitgenossen nach Versäumnisteilurteil gegen einen Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1079
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07
    Ein Hauptziel des Gesetzgebers war es, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Erledigung des Verfahrens ohne Urteil zu geben und damit - zugleich - den richterlichen Arbeitsaufwand gering zu halten (vgl. BVerwG, a.a.O. sowie BVerfG, Beschluss vom 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550 =JurBüro 2000, 146, jeweils mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung).
  • BVerwG, 20.05.2008 - 4 KSt 1000.08

    Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers im Hinblick auf die Verfolgung über

    Auszug aus KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07
    Eine Beendigung des gesamten Verfahrens liegt nicht vor, da das Verfahren hinsichtlich des verbleibenden Streitgenossen weiter geführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.05.2008 - 4 KSt 1000.08 -, bei Hansens, RVGreport 08, 358).
  • KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem

    Auszug aus KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07
    Ob aus § 32 Abs. 1 Satz 2 GKG zugunsten des haftenden Streitgenossen etwas anderes gefolgert werden kann (vgl. zu § 59 Abs. 1 GKG a.F. für einen Sonderfall Senat, MDR 02, 722 = KGReport 02, 92), kann offen bleiben, da die Klägerin nicht als Streitgenossin für die Kosten haftet.
  • KG, 20.10.1998 - 1 W 509/98

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen

    Auszug aus KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07
    Die gesetzliche Regelung, dass die gerichtliche Verfahrensgebühr nicht auch bei Beendigung des Verfahrens durch Versäumnisurteil gegen den Beklagten ermäßigt wird, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Senat, JurBüro 1999, 152).
  • OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22

    Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach

    In dem vom Landgericht herangezogenen Beschluss des KG Berlin vom 23.02.2009 - 1 W 499/07 Tz 10 wird richtigerweise ausgeführt, das Wertverhältnis zwischen Versäumnisurteil (hier: Teilurteil) und Gesamtstreitwert sei unerheblich, weil es Hauptziel des Gesetzgebers gewesen sei, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Verfahrenserledigung zu setzen.
  • LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14

    Keine Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Klagerücknahme nach Teilurteil

    Das Gericht macht sich hierbei die Argumentation des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 23.2.2009, Az.: 1 W 499/07, zu eigen: Ein Hauptziel des Gesetzgebers war es, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Erledigung des Verfahrens ohne Urteil zu geben und damit - zugleich - den richterlichen Arbeitsaufwand gering zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.5. 2008 - 4 KSt 1000/08, BeckRS 2008, 35437; sowie BVerfG, NJW 1999, 3550 = JurBüro 2000, 146 jeweils mit Hinw. auf die Gesetzesbegründung).
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