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   KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83   

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https://dejure.org/1984,3763
KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83 (https://dejure.org/1984,3763)
KG, Entscheidung vom 21.02.1984 - 1 W 5129/83 (https://dejure.org/1984,3763)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 1984 - 1 W 5129/83 (https://dejure.org/1984,3763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Veräußerungszustimmung des Grundstückseigentümers bei Zwangsversteigerung des Erbbaurechts; Erbbauzins als Teil des mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgten Zwecks; Erbbauzins als Teil des Inhalts des Erbbaurechts; Zustimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 581
  • DNotZ 1984, 384 (Ls.)
  • Rpfleger 1984, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80

    Erlöschen des Erbbauzinses bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83
    Der als Gegenleistung für die Erbbaurechtsbestellung ausbedungene Erbbauzins, dessen Fortzahlung durch den Ersteher der Antragsgegner mit der Versagung der Zustimmung zum Zuschlag allein erstrebt, stellt eine Belastung des Erbbaurechts dar und gehört nach allgemeiner Auffassung nicht zum Inhalt des Erbbaurechts (BGH, NJW 1982, 234; Hartmann, Die Sicherung des Erbbauzinses, "Deutsches Stiftungswesen 1966-1976", Seite 221, 238; Ingenstau, § 9 ErbbauVO Rdn. 8; MünchKomm-von Oefele, BGB , § 9 ErbbauVO Rdn. 5; Ruland, NJW 1983, 96; Staudinger-Ring, § 9 ErbbauVO Rdn. 10).

    Schließlich läßt sich auch aus der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 234, 235) nichts Gegenteiliges entnehmen.

  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83
    Die Vorinstanzen sind rechtsbedenkenfrei davon ausgegangen, daß § 7 ErbbauVO nach Maßgabe des § 8 ErbbauVO auf die Veräußerung des Erbbaurechts im Wege der Zwangsversteigerung Anwendung findet (vgl. BGHZ 33, 76, 88; OLG Köln, OLGZ 1969, 228; Ingenstau, Erbbaurecht, 5. Aufl., § 8 ErbbauVO Rdn. 27) und die Antragstellerin als betreibende Gläubigerin des Zwangsversteigerungsverfahrens berechtigt ist, den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu stellen (vgl. OLG Köln und Ingenstau, jeweils a.a.O.).

    Kann er dies verlangen, so besteht ein Anspruch auf Zustimmung (vgl. BGHZ 33, 76, 83; Staudinger-Ring, §§ 5-7 ErbbauVO Rdn. 31; Ingenstau, § 7 ErbbauVO Rdn. 2) und damit auch auf ihre Ersetzung durch das Amtsgericht.

  • OLG Hamm, 12.01.1976 - 15 W 211/75
    Auszug aus KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83
    Es kann dahinstehen, ob eine Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers dann ausscheidet, wenn dem Erbbauberechtigten vertraglich auferlegt worden war, alle zwischen ihm und dem Grundstückseigentümer getroffenen vertraglichen Vereinbarungen wiederum vertraglich an den Erwerber weiterzugeben, und dies nicht geschieht (so OLG Hamm, DNotZ 1976, 534; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 24; Ingenstau, § 7 ErbbauVO Rdn. 10).
  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Es sieht sich daran jedoch gehindert durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 21. Februar 1984, OLGZ 1984, 171 = DNotZ 1984, 384 = Rpfleger 1984, 282, und hat deshalb gemäß § 28 Abs. 2 FGG die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. 13. März 1986, WM 1986, 1290).

    Der Senat tritt vielmehr der Auffassung des vorlegenden Gerichts bei, daß der die Versteigerung eines Erbbaurechts betreibende Gläubiger ein selbständiges Antragsrecht nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO hat (ebenso OLG Köln OLGZ 1969, 228, 230; KG OLGZ 1984, 171, 172; desgleichen die ganz überwiegende Meinung im neueren Schrifttum, s. etwa BGB-RGRK/Räfle 12. Aufl. ErbbauVO § 7 Rdn. 15; MünchKomm/von Oefele 2. Aufl. ErbbauVO § 7 Rdn. 15; Palandt/Bassenge, BGB 46. Aufl. ErbbauVO § 8 Anm. 4; Staudinger/Ring, BGB 12. Aufl. ErbbauVO §§ 5 bis 7 Rdn. 29; Ingenstau, ErbbauVO 5. Aufl. § 7 Rdn. 31; Zeller, ZVG 11. Aufl. § 15 Anm. 10 (9); a. A. wohl Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG 11. Aufl. § 81 Anm. 13: der Antrag gemäß § 7 Abs. 3 ErbbauVO könne vom Gläubiger nach Pfändung und Überweisung des Anspruches auf Zustimmung gestellt werden).

    Zwar kann in der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht nicht etwa auch schon die Zustimmung zu einer Veräußerung des Erbbaurechts durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, die aus dem Grundpfandrecht betrieben wird, erblickt werden (ebenso die heute wohl herrschende Auffassung, s. etwa die Nachweise bei KG OLGZ 1984, 171, 172).

  • KG, 04.12.2018 - 1 W 369/18

    Grundbuchsache: Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts ohne

    Der Senat hat dies bereits für den Fall entschieden, dass auch die Vereinbarung über den Erbbauzins zum Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden sollte (Senat, Beschluss vom 21. Februar 1984 - 1 W 5129/83 - DNotZ 1984, 384, 385).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 3Z BR 92/96

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auch der Vollstreckungsgläubiger soll die Ersetzung der Zustimmung aus eigenem Recht beantragen können (OLG Köln OLGZ 1969, 228/230; KG Rpfleger 1984, 282; Streuer Rpfleger 1994, 59; Zeller/Stöber ZVG 14.Aufl. Einl. Anm.64.5).
  • KG, 04.12.2018 - 1 W 370/18

    Eintragung eines Entschädigungsanspruchs

    Der Senat hat dies bereits für den Fall entschieden, dass auch die Vereinbarung über den Erbbauzins zum Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden sollte (Senat, Beschluss vom 21. Februar 1984 - 1 W 5129/83 - DNotZ 1984, 384, 385).
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