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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86   

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BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,1796)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,1796)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,1796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsbefugnis - Prozessbevollmächtigter - Hauptsacheverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 271
  • NJW 1987, 1657
  • NVwZ 1987, 677 (Ls.)
  • Rpfleger 1987, 172
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1986 - 2 WD 33.85

    Verletzung der Meldepflicht - Abweichung vom Flugauftrag - Flugauftragerteilender

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86
    Er hat in Kenntnis der in dem Schreiben des Vorsitzenden des 2. Wehrdienstsenats vom 21. November 1985 - 2 WD 33/85 - an ... Dr. St. dargelegten Auffassung des 2. Wehrdienstsenats, wonach von einem Gewohnheitsrecht zugunsten der Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig zu betreiben, auszugehen ist - eine Auffassung, die auch dem Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1986 (Nr. 9 C 85 A. 2911) zugrunde liegt -, keine Veranlassung gesehen, den im übrigen postulationsfähigen Bevollmächtigten (§ 84 Abs. 2 Satz 2 WDO i.V.m. § 7 DRiG) durch Beschluß vom Verfahren auszuschließen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Letzteres gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt (siehe BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86, BVerwGE 83, 271 = juris, Leitsatz und Rn. 15 f.; siehe ferner die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06, NVwZ 2006, 1301 = juris, Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2024 - 2 E 508/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86 -, BVerwGE 83, 271 = juris Rn. 15 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06 -, NVwZ 2006, 1301 = juris Rn. 11.

    Abgesehen davon, dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten im Kostenfestsetzungsverfahren neuerlich seine Bevollmächtigung versichert und elektronisch eine Kopie einer Vollmacht vom 5. April 2023 vorgelegt hat, die Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung für das Kostenfestsetzungsverfahren nicht aufkommen lässt, treffen die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts aus seinem Beschluss vom 15. Dezember 1996 - 1 WB 111.86 -, juris Rn. 15 f. nach wie vor auch die vorliegende Verfahrenskonstellation:.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Auch hat das Sozialgericht - wohl vor dem Hintergrund, dass eine im Hauptsacheverfahren erteilte Vollmacht im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich fortwirkt (vgl. Gutzler, in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 197 Rn. 10; Jeromin/Praml, in: Gärditz, VwGO, § 164 Rn. 5; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 164 Rn. 8; BVerfGE 81, 123, 127 f; BVerwG NJW 1987, 1657) - angenommen, der Kostenfestsetzungsantrag vom 1. November 2012 sei von der Beschwerdeführerin, vertreten durch ihren Bevollmächtigten, gestellt worden.
  • KG, 12.04.2021 - 19 W 1008/20

    Vollmacht zum Kostenfestsetzungsantrag bei Veränderungen im Anwaltsbüro

    Lag dem Hauptsachegericht mithin der Sachverhalt zu einem behaupteten Mangel der Vollmacht bereits vor und hat das Prozessgericht im Hauptsacheverfahren dennoch die Vertretungsbefugnis nicht verneint, gilt die Vertretungsbefugnis als für alle diesen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen als bejaht und kann im Kostenfestsetzungsverfahren als bloßem Annex zum Hauptsacheverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden (BVerwG, Beschluss v. 15.12.1986, 1 WB 111/86).
  • VGH Bayern, 30.07.1986 - 9 C 85 A.2911
    Im Ergebnis ebenso Bundesverwaltungsgericht (Ä 1 WB 111/86 Ä v. 15.12.86, in Rpfleger 1987 Heft 4 S. 172 ).
  • VG München, 17.02.2010 - M 15 K9 10.656

    Anhörungsrüge gegen gerichtlichen Beschluss nach Erinnerung gegen

    Die im zugrunde liegenden Prozess erteilte Vollmacht erstreckt sich dabei im Zweifel auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren (BVerwGE 83, 271).
  • LG Konstanz, 22.08.2007 - 62 T 121/07

    Zinsen im Kostenfestsetzungsverfahren

    c.) Das Vorliegen einer Vollmacht zur Bestellung eines Rechtsanwalts ist schon im Hauptverfahren (von Amts wegen) zu prüfen, sie ist im Festsetzungsverfahren als einem vereinfachten Verfahren mit eingeschränkter Prüfungskompetenz nicht mehr zu klären (LG Darmstadt ZMR 2006, 397 unter Hinweis auf Zöller, aaO, § 104 Rn 21 Stichwort "Vollmacht"; BVerwGE 83, 271 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 111.86   

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BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,11764)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,11764)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,11764)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer wehrdienstrechtlichen Beschwerde gegen eine planmäßige Beurteilung durch einen Kommandeur einer Panzerbrigadeeinheit - Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Soldaten auf Erstattung der durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.02.1986 - 1 WB 110.85

    Unwiderrufliche Einverständniserklärung eines Soldaten hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 111.86
    Auch in einem solchen Fall ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Senat auf Verlangen des Antragstellers vorzulegen, über ein Begehren auf Auslagenerstattung hat der Senat im Rahmen des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zu entscheiden, ohne daß es eines neuerlichen Verfahrens bedürfte, über die Kosten des Rechtsstreits ist auch im Fall des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1986 - 1 WB 110/85).
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