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   BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77   

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https://dejure.org/1977,2478
BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77 (https://dejure.org/1977,2478)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1977 - 1 WB 123.77 (https://dejure.org/1977,2478)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 (https://dejure.org/1977,2478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Aufgaben als Personalratsmitglied - Benachteiligung in der Wahrnehmung - Rechtswegs-Rechtsstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77
    Die vor der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs zu untersuchende Frage des Vorliegens einer unzulässigen Antragserweiterung (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]) führt also nicht zur Zurückweisung des Antrags.
  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77
    Die Sache ist gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 WBO an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Koblenz (§ 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO, § 1 Abs. 2 Buchst. a AGVwGO von Rheinland-Pfalz) zu verweisen, nachdem der Antragsteller einer Verweisung auf entsprechende Anfrage (vgl. BVerwGE 33, 307) nicht widersprochen hat.
  • BVerwG, 25.11.1976 - 1 WB 99.76

    Versetzbarkeit eines Vertrauensmannes - Eigenschaft als Vertrauensmann -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77
    § 35a SG verweist aber seinerseits schon hinsichtlich der Wahl auf die Vorschriften des Bundespersonal Vertretungsgesetz es und enthält von dieser generellen Verweisung nur insofern eine Ausnahme, als er in Abs. 3 Satz 3 vorsieht, daß die Soldatenvertreter in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, die Befugnisse eines Vertrauensmannes haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. November 1976 - I WB 99/76).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    (5) Auf die in der Beschwerdeschrift zitierten älteren Entscheidungen des 1. Wehrdienstsenates (Beschluss vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - NZWehrr 1980, 143; Beschluss vom 16. Januar 1978 - 1 WB 85.76 - BVerwGE 53, 364; Beschluss vom 5. März 1981 - 1 WB 155.80 - BVerwGE 73, 162) kann sich der Antragsteller schon deswegen nicht berufen, weil es in keinem dieser Fälle um die Verletzung von Beteiligungsrechten der Soldatenvertreter des Personalrats in Soldatenangelegenheiten ging.
  • BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80

    Personalvertretung - Rechte aus Mitgliedschaft - Soldat - Militärisches

    Beansprucht daher ein Soldat wegen seiner Mitgliedschaft in einer Personalvertretung und wegen des Fehlens der Zustimmung des Örtlichen Personalrats die Aufhebung einer Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten in gleicher Weise gegeben, wie wenn er sich deshalb auf die Beeinträchtigung seiner Rechtsstellung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz beruft, weil er aufgefordert worden sei, von seiner Kandidatur für den Personalrat wegen seiner dienstlichen Tätigkeit Abstand zu nehmen (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77) oder weil er nicht an der Wahl für einen bestimmten Personalrat habe teilnehmen können (BVerwGE 53, 364).

    § 59 Abs. 1 SG entspricht insoweit den bei der Behinderung oder Beeinträchtigung eines beamteten Mitglieds einer Personalvertretung einschlägigen §§ 172 BBG und 126 Abs. 1 Satz 1 BRRG (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77; vgl. Fürst/Fischer/Goeres, GKÖD Bd. V BPersVG § 8 RdNr. 23).

  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 ), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 ; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - <ZBR 1978, 315>).
  • BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80

    Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht

    Ob dem anders wäre, wenn der Antragsteller durch Befehl oder Weisung gezwungen worden wäre, mit der Bundesbahn zu reisen, ist nicht zu entscheiden (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1977 - 2 WDB 4/77 - = NZWehrr 1978, 105 = RiA 1978, 179); denn die Anordnung des KdoMFüSys, für die Reise regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel zu benutzen, wurde noch vor Einlegung der Beschwerde durch die Freistellung ergänzt, den Pkw benutzen zu dürfen; es wurde nicht ein bestimmtes Verhalten des Antragstellers mit truppendienstlichen Mitteln durchgesetzt.
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 148.90

    Wehrrecht - Dienstreise - Anordnung eines bestimmten Beförderungsmittels -

    Sie stellte es keineswegs in das Belieben des Antragstellers, eventuell unter Inkaufnahme finanzieller Einbußen ein anderes Beförderungsmittel zu benutzen (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1977 - BVerwG 2 WDB 4, 77 - RiA 1978, 179 - inwieweit veröffentlicht -> und auch OVG Münster Urteil vom 27. September 1990 - 1 A 2654.87 - <DÖD 1991, 137>).
  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 [BVerwG 05.03.1981 - BVerwG 1 WB 155/80]), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 [BVerwG 16.01.1978 - BVerwG 1 WB 85/76]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 -).
  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 87.88

    Versetzung eines Soldaten - Personalratsmitglied - Gerichtszuständigkeit -

    § 35a SG verweist aber schon hinsichtlich der Wahl auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes und enthält von dieser generellen Verweisung nur insofern eine Ausnahme, als er in Abs. 3 Satz 3 vorsieht, daß die Soldatenvertreter in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, die Befugnisse eines Vertrauensmannes haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76

    Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Soldat - Wahl zur Personalvertretung -

    Im übrigen bleibt es bei der durch § 59 SG bestimmten allgemeinen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, soweit deren Zuständigkeit sich nicht ohnehin ausdrücklich aus den Vorschriften des Personal Vertretungsrechts (§§ 83, 106 BPersVG) ergibt (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77).
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