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   BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 128.81   

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BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 128.81 (https://dejure.org/1982,1670)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1982 - 1 WB 128.81 (https://dejure.org/1982,1670)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128.81 (https://dejure.org/1982,1670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrbeschwerdeverfahren - Schriftform bei Antrag - Laufzeit der Dienstpost - Antragsfrist - Hinweis auf Formmangel - Eingabe bei Disziplinarvorgesetztem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WBO § 7, § 17 Abs. 4

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 11
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 45/06

    Zum Schriftformerfordernis einer Beschwerde gemäß § 6 WBO

    Dementsprechend kann ein nicht unterschriebenes Schriftstück im Rechtsverkehr grundsätzlich nur als Entwurf gewertet werden (siehe zu § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO: BVerwG, Beschluss vom 25. August 1970 - Az.: 1 WB 136.69 -, BVerwGE 43, 113; Beschluss vom 19. Mai 1981 - Az.: 1 WB 7.81 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 21. Juli 1982 - Az.: 1 WB 128.81 -, BVerwGE 76, 11; auf die vorstehenden Entscheidungen ausdrücklich Bezug nehmend zu § 6 Abs. 2 WBO: BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1983 - Az.: 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444 [m. w. N.]).

    War zum Zeitpunkt des Einganges des Schriftstückes nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass dieses ohne Willen und Wissen des Antragstellers bzw. dessen Bevollmächtigten in Verkehr gebracht wurde, ist die Annahme eines Annahmefalles ausgeschlossen; das Schreiben muss mithin in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise den Willen des Soldaten zum Ausdruck bringen, die begehrte Entscheidung herbeizuführen (so ausdrücklich: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 und 21. Juli 1982, a. a. O.).

    Zum einen kann das Fehlen der Unterschrift durch die spätere Erklärung des Bevollmächtigten des Klägers, die Unterschrift sei versehentlich unterblieben und der Rechtsbehelf bleibe aufrechterhalten, nicht geheilt sowie zum anderen die notwendige eigenhändige Unterschrift nicht in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 2 VwGO nachgeholt werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 und 21. Juli 1982, a. a. O.).

    Im Übrigen ist bereits zweifelhaft, ob die Beklagte überhaupt verpflichtet war, von sich aus tätig zu werden, um auf eine Beseitigung des Mangels hinzuweisen (offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1982, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 18.99

    Hinderung an der Einhaltung der Begründungsfrist durch "militärischen Dienst,

    - Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 76, 11 [BVerwG 21.07.1982 - 1 WB 128/81] -.

    Der zur Entgegennahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zuständige nächste Disziplinarvorgesetzte ist lediglich zur unmittelbaren Weiterleitung an die zuständige Stelle (hier den BMVg), nicht aber zur Prüfung verpflichtet, ob Frist- oder sonstige Formvorschriften beachtet sind (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1982 - BVerwG 1 WB 128.81 - < BVerwGE 76, 11 [BVerwG 21.07.1982 - 1 WB 128/81] [16] > m.w.N. und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 178.90 -).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02

    Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist;

    § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO bezweckt, dem Soldaten die Rechtsverfolgung zu erleichtern (vgl. die Begründung zum inhaltsgleichen § 18 Abs. 4 des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 2/2359 S. 15) und ihn vor drohenden Fristversäumnissen zu schützen, indem er ihm eine zusätzliche, für ihn leicht bestimmbare und leicht erreichbare Einlegungsstelle zur Verfügung stellt (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 BVerwG 1 WB 128.81).

    Er ist auch nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die einschlägigen Frist und Formvorschriften beachtet sind (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 BVerwG 1 WB 128.81 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. Juli 1968 BVerwG 1 WB 47.68); ihm obliegt lediglich, den Eingang des Antrags unter Angabe des Datums zu bescheinigen und unverzüglich den entgegengenommenen Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle, hier den Bundesminister der Verteidigung (BMVg), weiterzuleiten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1968 BVerwG 1 WB 47.68 und § 5 Abs. 3 WBO).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 58.86

    Beschwerde wegen Nichteinhaltung einer Beschwerdefrist - Unzulässige

    Hieran ist festzuhalten (vgl. BVerwGE 43, 113; 76, 11 [BVerwG 15.07.1982 - 2 WD 63/81]; BVerwG Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 7/81 - und vom 13. Januar 1983 - 1 WB 121/82).

    Wieweit im übrigen Ausnahmen dort anerkannt werden können, wo aus dem Schriftstück allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen oder Rückfragen oder Beweiserhebung die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, mit einer der Unterschrift unter dem Schreiben gleichwertigen Sicherheit zu entnehmen sind (BVerwG Urteil vom 25. April 1975 - 6 C 21/74 - in Dok.Ber. Ausgabe A 1975, 301; vgl. auch BVerwG Urteil vom 25. Juni 1974 - 2 WD 41/73 - sowie Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 7/81 - und vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128/81), kann hier dahingestellt bleiben, weil bereits diese Voraussetzungen nicht zutreffen.

  • BVerwG, 13.01.1983 - 1 WB 121.82

    Voraussetzungen der Zulassung eines Soldaten als Anwärter für die Laufbahn der

    An dieser Entscheidung ist festzuhalten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 7/81 - und vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128/81).

    Wieweit im übrigen Ausnahmen dort anerkannt werden können, wo aus dem Schriftstück allein oder i.V.m. beigefügten Anlagen ohne Rückfragen oder Beweiserhebung die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, mit einer der Unterschrift unter dem Schreiben gleichwertigen Sicherheit zu entnehmen sind (BVerwG Urteil vom 25. April 1975 - 6 C 21/74 - in Dok.Ber. Ausgabe A 1975, 301; vgl. auch BVerwG Urteil vom 25. Juni 1974 - 2 WD 41/73 - sowie Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 7/81 - und vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128/81), kann hier dahingestellt bleiben, weil bereits diese Voraussetzungen nicht zutreffen.

  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der

    Aber auch bei sofortiger Vorlage hätte hier schon deshalb keine derartige Hinweispflicht (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128/81) bestanden, weil die Antragsschrift vom 26. Februar 1984 nicht erkennen läßt, ob der Verfasser die Befähigung zum Richteramt besitzt und daher vertretungsbefugt ist.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 178.90

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Der zur Entgegennahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zuständige nächste Disziplinarvorgesetzte ist lediglich zur unmittelbaren Weiterleitung an die zuständige Stelle (hier: den BMVg), nicht aber zur Prüfung verpflichtet, ob Frist- oder sonstige Formvorschriften beachtet sind (Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 1 WB 128.81 - <BVerwGE 76, 11 [16]> m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 77.93

    Unzulässigkeit eines Antrags wegen Fristablaufs - Beschwerde eines Berufssoldaten

    Der zur Entgegennahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung zuständige nächste Disziplinarvorgesetzte ist lediglich zur unmittelbaren Weiterleitung an die zuständige Stelle, nicht aber zur Prüfung verpflichtet, ob Frist- oder sonstige Formvorschriften beachtet sind (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1982 - BVerwG 1 WB 128.81 - <BVerwGE 76, 11 [16]>, und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 178.90 -).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 55.93

    Verpflichtung eines Soldaten zur Erhaltung des fliegerischen Könnens - Versehung

    Dem Disziplinarvorgesetzten obliegt lediglich die Verpflichtung, den Rechtsbehelf an die für die Entscheidung zuständige Stelle, hier den BMVg, weiterzuleiten (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 1 WB 128.81 - <BVerwGE 76, 11 [16]>).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2005 - 11 K 1898/04

    Anspruch eines Grundwehrdienstleistenden auf Erstattung von Beiträgen für eine

    Anders für den Fall eines erfahrenen Offiziers: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1982 - 1 WB 128.81 -, BVerwGE 76, 11 (15).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 1 WB 17.92

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist für die Stellung eines

  • VG Köln, 18.03.2015 - 23 K 3227/13

    Erstattung der Beförderungsauslagen für den Transport eines Pkw als Umzugsgut bei

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