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   BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14   

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BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14 (https://dejure.org/2014,43805)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2014 - 1 WB 13.14 (https://dejure.org/2014,43805)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 (https://dejure.org/2014,43805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Stabsfeldwebels um Besetzung auf einen bestimmten Dienstposten i.R.e. Konkurrentenstreitverfahrens

  • rechtsportal.de

    Antrag eines Stabsfeldwebels um Besetzung auf einen bestimmten Dienstposten i.R.e. Konkurrentenstreitverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Dokumentation der Auswahlentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 35 f.).

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich anhand der durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesenen Abstufungen der Qualifikation vorzunehmen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils Rn. 55; für das Beamtenrecht: Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3 und vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102, Rn. 46).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 35 f.).

    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49, jeweils Rn. 67 m.w.N. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 31 m.w.N.; vgl. für das Beamten- und Richterrecht Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - a.a.O. Rn. 46 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich anhand der durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesenen Abstufungen der Qualifikation vorzunehmen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils Rn. 55; für das Beamtenrecht: Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3 und vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102, Rn. 46).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich anhand der durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesenen Abstufungen der Qualifikation vorzunehmen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils Rn. 55; für das Beamtenrecht: Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3 und vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102, Rn. 46).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - BA Rn. 22 ).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. - auch zum Folgenden - näher Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - BVerwGE 136, 36 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54, jeweils Rn. 33).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Sofern sie auf eine eigene Sachentscheidung verzichtet und den Beschwerdevorgang im Wege der Abhilfe zum Zweck der Neubescheidung zurückgibt, liegt die Dokumentationspflicht wiederum zunächst bei der für die Auswahlentscheidung zuständigen Stelle (Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BA Rn. 27 ).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14
    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55, jeweils Rn. 25).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

    Diesem Rechtsschutzziel entspricht es, wenn der übergangene Bewerber in erster Linie diese Auswahlentscheidung angreift und seinen Sachantrag nicht nur auf den mündlichen oder schriftlichen Bescheid beschränkt, mit dem die personalbearbeitende Stelle ihn über die getroffene Auswahlentscheidung informiert und seinen Antrag auf Versetzung auf diesen Dienstposten ablehnt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 - juris Rn. 17).

    Zwar können grundsätzlich auch die dienstliche Erfahrung, die Verwendungsbreite oder der Verwendungsaufbau der Bewerber in einer Auswahlentscheidung berücksichtigt werden, wenn ein im Wesentlichen gleiches Eignungs- und Leistungsbild der Bewerber festgestellt worden ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 - Rn. 32).

  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15

    Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft; bestätigt die Beschwerdestelle die Ausgangsentscheidung und weist sie die Beschwerde zurück (§ 13 Abs. 3 WBO), kann sie, falls eine Dokumentation bis dahin fehlt, in dem Beschwerdebescheid die wesentlichen Auswahlerwägungen niederlegen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 WDS-VR 7.15

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beschwerdefrist;

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft; bestätigt die Beschwerdestelle die Ausgangsentscheidung und weist sie die Beschwerde zurück (§ 13 Abs. 3 WBO), kann sie, falls eine Dokumentation bis dahin fehlt, in dem Beschwerdebescheid die wesentlichen Auswahlerwägungen niederlegen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 13.14 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

    Dabei kann - gleichsam in einem dritten Prüfungsschritt des Bewerbervergleichs - der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite, der fachlichen Spezialisierung oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beigemessen werden (vgl. Beschluss vom 27. November 2014 - BVerwG 1 WB 13.14 - BA Rn. 32; vgl. für das Beamten- und Richterrecht Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47, jeweils Rn. 46).
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