Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.09.2012

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   BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12   

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https://dejure.org/2012,20893
BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12 (https://dejure.org/2012,20893)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 1 WB 35.12 (https://dejure.org/2012,20893)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 (https://dejure.org/2012,20893)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WBO § 16a Abs. 5, § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 Satz 1
    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 16a Abs. 5, § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 Satz 1
    Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen; Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16a Abs 5 WBO, § 20 Abs 3 WBO, § 21 Abs 3 S 1 WBO
    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Richterzusammensetzung bei Entscheidung über Einstellung des Verfahrens nach Erledigung eines beim Bundesminister der Verteidigung gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache

  • rewis.io

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 21 Abs. 3 S. 1
    Richterzusammensetzung bei Entscheidung über Einstellung des Verfahrens nach Erledigung eines beim Bundesminister der Verteidigung gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 166
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - und vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - jeweils m.w.N.).

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 - und vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt wurde.

  • BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 60.05

    Notwendige Auslagen; Erledigung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60).

    Hierüber hat der Senat bisher in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern entschieden (vgl. zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - und vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Für diese Auslegung spricht ferner, dass nach dem gesetzlichen Regelungsmodell die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter vorgesehen und gerechtfertigt ist, soweit wehrdienstrechtliche Fragen zu entscheiden sind, bei deren Beurteilung die spezifische Fachkunde und Einschätzung ehrenamtlicher (militärischer) Beisitzer von besonderer Bedeutung sind; die Beteiligung ehrenamtlicher Richter ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Entscheidungen über rein verfahrensrechtliche Vorfragen oder um Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt, die auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren außerhalb der Hauptverhandlung nur mit drei richterlichen Mitgliedern beurteilt werden (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Rn. 32 f. zur Entscheidung über die Verweisung eines Rechtsstreits an das zuständige Gericht).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09

    Hälftige Kostentragungspflicht des Bundes hinsichtlich der notwendigen Auslagen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen sind zur Hälfte jedoch deshalb dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens - Aufhebung der ablehnenden Bescheide und Neubescheidung des Antrags auf Versetzung auf den Oberstabsfeldwebel-Dienstposten ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 10 ff. sowie allgemein zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2011, § 161 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09

    Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Die gerichtliche Entscheidung über den Erstattungsanspruch erfolgt dabei stets in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter, entweder durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer (§ 16a Abs. 5 Satz 3 WBO) oder - im Falle der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - durch drei Berufsrichter des Senats (§ 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO; vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 28. September 2009 - BVerwG 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16 = NZWehrr 2010, 38).
  • BVerwG, 08.07.1980 - 1 WB 134.79

    Kostenerstattung bei Eintritt der Rechtshängigkeit nach Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60).
  • BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95

    Unerlaubte Entfernung vom Unfallort im Straßenverkehr - Einstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
    Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem der Bundesminister der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17

    Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14

    Rechtmäßigkeit der Ausplanung eines Berufssoldaten aus der für ihn vorgesehenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - BVerwG 1 WB 43.13 -) sind in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 26.08.2014 - 1 WB 15.14

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes mit dem Studiengang

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 - und vom 17. Oktober 2013 - BVerwG 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem der Bundesminister der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 08.04.2013 - 1 WB 26.12

    Kostenentscheidung bei einer alleine auf den Antragsteller zurückzuführenden

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem der Bundesminister der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 12.05.2014 - 1 WB 25.13

    Anspruch eines Hauptmanns der Bundeswehr auf Einweisung in eine Planstelle der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 -) sind in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem der Bundesminister der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 19.07.2023 - 1 WB 65.22

    Einstellung des Verfahrens; Anteil des Zweitbeurteilers zur planmäßigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - beck-online Rn. 10, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) sind in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.2012 - 1 WB 35.12   

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BVerwG, 10.09.2012 - 1 WB 35.12 (https://dejure.org/2012,41069)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.2012 - 1 WB 35.12 (https://dejure.org/2012,41069)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 2012 - 1 WB 35.12 (https://dejure.org/2012,41069)
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