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   BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85   

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BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85 (https://dejure.org/1985,703)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1985 - 1 WB 8.85 (https://dejure.org/1985,703)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 1 WB 8.85 (https://dejure.org/1985,703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des Dienstverhältnisses - Sicherheitsbedenken - Soldat - Verletzung der Verschwiegenheitspflicht - Beurteilung des Sicherheitsrisikos - Beurteilungsspielraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 90
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
    Die Entziehung eines Sicherheitsbescheides ist regelmäßig eine anfechtbare Maßnahme (Anschluß BVerwG, 04.03.1976, I WB 54.74, BVerwGE 53, 134).
  • BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 60.79

    Homosexuelle Veranlagung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
    Der Vorgesetzte hat bei der ihm obliegenden Entscheidung einen Beurteilungsspielraum (Anschluß BVerwG, 12.01.1983, 1 WB 60/79a, BVerwGE 76, 52).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Erteilung der Sicherheitsbescheide für Angehörige der Bundeswehr, von der der Zugang zu Verschlusssachen abhängt, die für die Entscheidung zuständigen Stellen einen Beurteilungsspielraum haben (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 und vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8/85 - BVerwGE 83, 90 m.w.N.), ist auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 29d LuftVG nicht übertragbar.

    Das Vorliegen des Sicherheitsbescheides ist bei Soldaten ein Element der dienstrechtlichen Eignung (Beschluss vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 1 WB 8/85 - BVerwGE 83, 90 ).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats, der dabei wiederholt maßgeblich an den Eignungsaspekt angeknüpft hat (vgl. dazu: Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - BVerwGE 83, 90 = NZWehrr 1986, 204 und vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.79 - BVerwGE 76, 52 = NZWehrr 1983, 112).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und zukünftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht gerecht werden wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - [BVerwGE 83, 90 (94)], vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 - und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - [a.a.O.]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]).

    Deren gerichtliche Nachprüfung ist demzufolge darauf beschränkt festzustellen, ob der Vorgesetzte in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe außer acht gelassen hat, von sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen ausgegangen ist oder gegen entscheidungserhebliche Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - [a.a.O.] m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Wie der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für den Bereich der Bundeswehr entschieden hat (vgl. BVerwGE 83, 90 und Beschluß vom 24. November 1987 - 1 WB 105.86 -), sind Sicherheitsbedenken immer dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, daß der Betroffene geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Dienste erscheint, weil er erpreßt, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - , vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - , vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - ; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - ).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 42.97

    Recht der Soldaten - Begründung eines Sicherheitsrisikos infolge

    Dieser Antrag ist zulässig (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 -, BVerwGE 83, 90, 93, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 -, BVerwGE 103, 182 = NZWehrr 1995, 27 = NJW 1995, 740 , vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 71.95 -, BVerwGE 103, 311 = Buchholz 402.8 § 2 Nr. 1 = NZWehrr 1996, 209 , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 -, BVerwGE 103, 390 = NZWehrr 1997, 158 und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 -), aber nicht begründet.

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und zukünftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 -, a.a.O., vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 -, a.a.O., vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334, 353).

    Die gerichtliche Kontrolle der den Soldaten belastenden Maßnahme ist daher darauf beschränkt, zu prüfen, ob der zuständige Vorgesetzte in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Maßstäbe außer acht gelassen hat, von sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen ausgegangen ist oder gegen entscheidungserhebliche Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - , vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - , vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - ; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - ).

  • BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 113.96

    Beschwerde gegen die in Bezug auf die eigene Person getroffene Feststellung eines

    Dieser Antrag ist zulässig (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [93]>, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - NJW 1995, 740>, vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 71.95 - <BVerwGE 103, 311 = Buchholz 402.8 § 2 Nr. 1 = NZWehrr 1996, 209> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 -), aber nicht begründet.

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten darüber, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzen, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen werde (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1995 - BVerwG 1 WB 64.94 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]).

    Die gerichtliche Nachprüfung der den Soldaten belastenden Maßnahme ist darauf beschränkt, ob der zuständige Vorgesetzte in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Maßstäbe außer acht gelassen hat, von sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen ausgegangen ist oder gegen entscheidungsrelevante Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - ).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94] >, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - , vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - , vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - ; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 13.99 - ).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

    Zwar hat der Senat in früheren Entscheidungen (Beschluß vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 - m.w.N.; vgl. auchBeschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [93]>) die Auffassung vertreten, daß Bescheide, mit denen Sicherheitsbescheide aufgehoben worden waren, nicht ihrerseits im gerichtlichen Antragsverfahren auf einen Anfechtungsantrag hin mit der Folge ihrer Wiederherstellung aufgehoben werden könnten.

    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bislang gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder künftig nicht entsprechen werde (BVerwGE 83, 90 [94]; vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]).

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 144.91

    Sicherheitsbescheid - Wiederholungsüberprüfung

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

  • VGH Bayern, 23.10.2017 - 6 ZB 17.941

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen fehlender charakterlicher Eignung

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 60.99

    Anforderungen an die abstrakte Gefährdung durch Anbahnungsversuche und

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 12.00

    Maßstab einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer

  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 97.00

    Anforderungen an die Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos -

  • BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Entziehung eines Sicherheitsbescheids -

  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 64.01

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken - Gerichtliche

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 67.01

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken - Gerichtliche

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 28.99

    Entzug eines Sicherheitsbescheides gegenüber einem Berufssoldaten -

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 60.98

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Aufhebung des

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96

    Sicherheitsüberprüfung eines Zeitsoldaten mangels Solvenz

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 44.00

    Anforderungen an die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 53.99

    Erteilung bzw. der Entziehung von Sicherheitsbescheiden nach dem

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 68.99

    Abschluss von Sicherheitsüberprüfungen nach § 14 Abs. 1 und 2

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 7.97

    Ablehnung der Verwendung eines Soldaten in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit -

  • BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 125.82

    Nichtigkeit einer truppendienstlichen Maßnahme - Verstöße gegen

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 93.95

    Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge früherer Kontakte zum MfS der

  • OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02

    Luftverkehrssicherheit, Zuverlässigkeit

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 40.95

    Recht der Soldaten: Anfechtbarkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Ehefrau; Staatsangehörigkeit;

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 24.02

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Staat mit besonderen

  • BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87

    Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 41.95

    Recht der Soldaten: Sicherheitsbedenken aufgrund ehemaliger MfS-Unterlagen

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 56.96

    Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge abstrakter Rückfallgefahr bei

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 14.96

    Recht der Soldaten - Beschwerdefrist nach Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 116.00

    Versetzung auf einen anders bewerteten Dienstposten - Bevorzugung von

  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 71.98

    Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Antrag zur

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 67.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 10.94

    Rechtswidrigkeit der Sicherheitsprüfung Ü2 eines Soldaten - Vorliegen eines

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 51.00

    Versetzung auf einen anderen Dienstposten - Geltendmachung von schwerwiegenden

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 83.90

    Ausschluss von der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit - Begründung

  • BVerwG, 12.11.1985 - 1 WB 16.84

    Soldat - Entziehung eines Sicherheitsbescheides - Überschreiten des

  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 13.88

    Wehrbeschwerderecht - Sicherheitsbedenken - Briefkontakte - Militärischer

  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 11.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 12.09.1989 - 2 A 3.88

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung einer Hauptsache - Entscheidung

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