Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 16.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07   

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https://dejure.org/2007,3536
OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,3536)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,3536)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,3536)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Ordnungsmittel: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtabnehmens einer Mütze und Dazwischenredens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ordnungsmitteln wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht; Begriff der Ungebühr; Einordnung des Dazwischenredens trotz wiederholter Abmahnung als ungebührliches Verhalten; Zweck der Vorschriften über Ordnungsmittel; Anforderungen an Art ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ordnungsmitteln wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht; Begriff der Ungebühr; Einordnung des Dazwischenredens trotz wiederholter Abmahnung als ungebührliches Verhalten; Zweck der Vorschriften über Ordnungsmittel; Anforderungen an Art ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ordnungsmittel wegen Schildmütze

  • Judicialis

    GKG § 178 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 178 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    GKG § 178 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht "Provokative Weigerung, eine Schildmütze abzusetzen"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ungebührliches Verhalten vor Gericht: Ordnungsgeld wegen Weigerung, eine Mütze abzusetzen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • KG, 08.11.2007 - 1 AR 818/07

    Ungebühr i.S.v. § 178 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei unangemessener Kleidung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 Ws 126/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach [...]).
  • KG, 08.11.2007 - 1 Ws 90/07

    Ordnungsgeldverhängung gegen einen Zeugen im Strafverfahren: Ungebührliches

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 Ws 126/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35157
OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,35157)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,35157)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,35157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schildmütze: Ordnungsgeld wegen Tragens einer Schildmütze in der Hauptverhandlung

  • RA Kotz

    Schildmütze - Ordnungsgeld wegen des Tragens während der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 126/07
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 13.01.1969 - 2 Ws 208/68
    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 126/07
    Ungebühr ist ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung (§ 176 GVG), auf deren justizmäßigen, nicht nur rein äußerlichen Ablauf, sondern auch auf den "Gerichtsfrieden" und damit auf die Ehre und Würde des Gerichts (OLG Stuttgart, NJW 1969, 627; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 2 zu § 178 GVG).
  • OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ws 334/07

    StVollzG

    Die Beweiserhebung hat nach den Regeln des Freibeweisverfahrens zu geschehen (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 16.05.2007, 1 Ws 126/07; vom 19.06.2006, 1 Ws 156/06; ferner Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 115 Rn. 3 f.).
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