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   OLG Düsseldorf, 25.02.1986 - 1 Ws 157/86   

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https://dejure.org/1986,6183
OLG Düsseldorf, 25.02.1986 - 1 Ws 157/86 (https://dejure.org/1986,6183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.1986 - 1 Ws 157/86 (https://dejure.org/1986,6183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - 1 Ws 157/86 (https://dejure.org/1986,6183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 777
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05

    Befangenheit: Ablehnungsrecht der Verfahrensbeteiligten; künftige Entscheidungen

    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 3 Ws 4/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei gleichzeitiger unzulässig erhobener

    Denn einerseits verweisen die Kommentare insoweit lediglich auf Entscheidungen des Kammergerichts bzw. der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Koblenz, die ihrerseits entweder keine oder keine differenzierte Begründung für ihre Rechtsauffassung abgeben (vgl. KG, Beschluss vom 14. März 1983 - 4 Ws 29/82 -, JR 1984, 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 1 Ws 157/86 -, MDR 1986, 777; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 1982 - 1 Ws 183/82 -, NStZ 1983, 470).
  • OLG Celle, 30.08.2005 - 1 Ws 310/05

    Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags wegen der Besorgnis der Befangenheit;

    Zwar kommt eine Ablehnung der mit der Sache befassten Richter auch in einem Verfahren nach § 33 a StPO noch in Betracht (vgl. nur KG JR 1984, 39 und OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777); Die Zulässigkeit des Antrags scheitert indessen an der fehlenden Angabe eines Grundes zur Ablehnung im Sinne von § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 1 Ws 497/00

    Antrag auf Neubescheidung; Gegenvorstellung; Ablehnung wegen Besorgnis der

    Im Nachverfahren gemäß § 33 a StPO kann ein Richter, der an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt hat, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn eine richterliche Entscheidung nach § 33 a StPO in Betracht kommt (Senat MDR 1986, 777; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. (1999), § 25 Rdnr. 10; allg. M.).
  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ws 76/02

    Nachholung rechtlichen Gehörs, Ablehnung der Richter, Nichtabhilfeentscheidung,

    Somit steht eine Entscheidung des Senats noch bevor, obgleich ein unanfechtbarer Beschluss ergangen ist ( vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777 ).
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