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   OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.)   

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https://dejure.org/2017,17120
OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) (https://dejure.org/2017,17120)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) (https://dejure.org/2017,17120)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) (https://dejure.org/2017,17120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 116 Abs 1 StVollzG, § 37 JVollzG RP
    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gefangenen auf Telefongespräche zu marktgerechten Preisen; Anforderungen an die Überprüfung der Auswahlentscheidung der JVA hinsichtlich des Telefonieanbieters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Gefangenen auf Telefongespräche zu marktgerechten Preisen; Anforderungen an die Überprüfung der Auswahlentscheidung der JVA hinsichtlich des Telefonieanbieters

  • rechtsportal.de

    LJVollzG Rheinland-Pfalz § 37 Abs. 2
    Anspruch eines Gefangenen auf Telefongespräche zu marktgerechten Preisen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Die Kostentragungspflicht entspricht dem Grundsatz, dass die Verhältnisse zum Zwecke der Resozialisierung im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 7 Abs. 1 LJVollzG), der bereits vor der Geltung des LJVollzG als Grundlage einer für die Gefangenen entgeltlichen Telefonie herangezogen wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11; KG, NStZ-RR 1996, 383 [384]; Senat, NStZ 2005, 289 - betreffend Hygieneartikel).

    Dies wäre auch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 [85] m. w. N.), nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11 m. w. N.; OLG Naumburg, a. a. O.).

    Jedenfalls für Konstellationen, in denen die Anstalt im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen ohne am Markt frei wählbare Alternativen angewiesen sind, war bereits vor der Geltung des LJVollzG anerkannt, dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21).

  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 2002/13

    Justizvollzugsanstalt muss bei Leistungserbringung durch private Dritte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Den genannten Bindungen unterliegt eine Anstalt auch dann, wenn sie sich zur Erfüllung von Leistungen Dritter bedient, denen solche Verpflichtungen im Verhältnis zum Gefangenen nicht zukommen (BVerfG, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21; BVerfG, StraFo 2008, 114 [115 ff.]).

    Jedenfalls für Konstellationen, in denen die Anstalt im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen ohne am Markt frei wählbare Alternativen angewiesen sind, war bereits vor der Geltung des LJVollzG anerkannt, dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21).

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    a. Ausweislich des Inhalts der Rechtsmittelbegründung sowie der ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als Rechtsbeschwerde wendet sich der Antragsteller ausschließlich gegen den Ausspruch in der Hauptsache (Tenor Ziff. 1 des Beschlusses vom 31. August 2016) und nicht auch gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe, gegen die ein Rechtsmittel ohnehin nicht statthaft wäre (vgl. Arloth, StVollzG, 3. Auflage 2011, § 120, Rn. 7 m. w. N; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 2016 - 2 Ws 570/15 u. a., BeckRS 2016, 5659, Rn. 3 - insoweit nicht abgedruckt in: NStZ 2017, 119), oder die Festsetzung des Streitwerts.

    Das Verfahren gibt Anlass, auch auf Folgendes hinzuweisen: Die rechtliche Prüfung hat der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren, welches dem Revisionsverfahren nach der StPO nachgebildet ist, allein auf der Grundlage der Gründe der angefochtenen Entscheidung vorzunehmen, so dass diese so abgefasst sein müssen, dass sie aus sich heraus eine Überprüfung ermöglichen (OLG Karlsruhe, NStZ 2017, 119; OLG München, Beschluss vom 30. März 2012 - 4 Ws 60/12 (R), juris, Rn. 26. ff. = NStZ-RR 2012, 295 (LS); Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115, Rn. 80; Arloth, a. a. O., § 115, Rn. 6).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Dies wäre auch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 [85] m. w. N.), nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11 m. w. N.; OLG Naumburg, a. a. O.).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Den genannten Bindungen unterliegt eine Anstalt auch dann, wenn sie sich zur Erfüllung von Leistungen Dritter bedient, denen solche Verpflichtungen im Verhältnis zum Gefangenen nicht zukommen (BVerfG, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13, juris, Rn. 1; OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 21; BVerfG, StraFo 2008, 114 [115 ff.]).
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Auch wenn wegen der Einzelheiten von Aktenbestandteilen auf diese Bezug genommen wird, muss der Tatbestand des Beschlusses insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 [357]; OLG Karlsruhe, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 26.06.2015 - 1 Ws (RB) 20/15

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Allerdings kann mit dem so genannten Angleichungsgrundsatz die Belastung Gefangener mit Entgelten nicht gerechtfertigt werden, die - ohne dass dies durch Erfordernisse des Strafvollzuges bedingt wäre - deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen (BVerfG, a. a. O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15, juris, Rn. 20 = StV 2015, 710).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 Ws 174/04

    Strafvollzug: Kostenlose Zurverfügungstellung von Schreibmaterial und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Die Kostentragungspflicht entspricht dem Grundsatz, dass die Verhältnisse zum Zwecke der Resozialisierung im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 7 Abs. 1 LJVollzG), der bereits vor der Geltung des LJVollzG als Grundlage einer für die Gefangenen entgeltlichen Telefonie herangezogen wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 328/07, juris, Rn. 11; KG, NStZ-RR 1996, 383 [384]; Senat, NStZ 2005, 289 - betreffend Hygieneartikel).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Ferner müssen die Gründe unmissverständlich erkennen lassen, von welchen Feststellungen das Gericht bei der Entscheidung ausgegangen ist und welchen Parteivortrag es für relevant gehalten hat (OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Hamburg NStZ 2005, 592).
  • OLG Koblenz, 28.04.1993 - 3 Ws 141/93

    Haftanstalt; Strafgefangene; Sicherheit und Ordnung; Auflagen; Behandlungsgründe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16
    Damit steht der Justizvollzugsanstalt ein Ermessen in Bezug auf die Gestattung von Telefonaten und die Ausgestaltung der Gefangenentelefonie insgesamt zu (vgl. zu § 32 StVollzG: OLG Koblenz, NStZ 1993, 558 [559]; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, Abschnitt E, Rn. 100).
  • OLG München, 30.03.2012 - 4 Ws 60/12

    Maßregelvollzug: Notwendiger Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung auf den

  • KG, 19.07.1996 - 5 Ws 326/96
  • KG, 27.07.2001 - 5 Ws 112/01
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer

    a) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2018 - 15 U 181/17

    Amtspflichtverletzung wegen überhöhter Kosten für Telefonate aus

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 - 22, juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts

    Allerdings muss die Justizvollzugsanstalt, wenn sie im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung - wie der Vermittlung von Telefongesprächen - Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen (bzw. Untergebrachten) ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 -, NStZ 2018, 168 m.w.N.; vgl. ebenfalls zu "Gefangenentelefoniekosten" OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 -, juris).
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