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   OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00   

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https://dejure.org/2000,36387
OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00 (https://dejure.org/2000,36387)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2000 - 1 Ws 332/00 (https://dejure.org/2000,36387)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2000 - 1 Ws 332/00 (https://dejure.org/2000,36387)
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  • Burhoff online

    Wiederaufnahme des Verfahrens, neues Sachverständigengutachten, neuer Sachverständiger, überragende Forschungsmittel. neues Beweismittel

 
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  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00
    Der nunmehr von dem Verurteilten benannte weitere Sachverständige Prof. Dr. W. ist nicht allein schon deshalb als neues Beweismittel anzusehen, weil der Verurteilte behauptet, der neu benannte Sachverständige werde zu anderen Schlussfolgerungen gelangen als der früher angehörte oder weil er möglicherweise über eine größere Sachkunde verfügt (vgl. BGH NJW 93, 1481; BGHSt 31, 365, 370; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 245; Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., RNR 172 zu § 359 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Marinus van der Lubbe

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00
    Der nunmehr von dem Verurteilten benannte weitere Sachverständige Prof. Dr. W. ist nicht allein schon deshalb als neues Beweismittel anzusehen, weil der Verurteilte behauptet, der neu benannte Sachverständige werde zu anderen Schlussfolgerungen gelangen als der früher angehörte oder weil er möglicherweise über eine größere Sachkunde verfügt (vgl. BGH NJW 93, 1481; BGHSt 31, 365, 370; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 245; Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., RNR 172 zu § 359 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1986 - 2 Ws 770/86

    Tatsacheninstanz; Sachverständige; Neue Tatsachen; Beweismittel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00
    Der nunmehr von dem Verurteilten benannte weitere Sachverständige Prof. Dr. W. ist nicht allein schon deshalb als neues Beweismittel anzusehen, weil der Verurteilte behauptet, der neu benannte Sachverständige werde zu anderen Schlussfolgerungen gelangen als der früher angehörte oder weil er möglicherweise über eine größere Sachkunde verfügt (vgl. BGH NJW 93, 1481; BGHSt 31, 365, 370; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 245; Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., RNR 172 zu § 359 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00
    Allein aus dem Umstand, dass ein Sachverständiger - hier Dr. S. - ein bestimmtes Untersuchungsverfahren oder eine entsprechende Technik nicht angewendet hat, kann nicht geschlossen werden, dass er über solche nicht verfügt hat (vgl. BGH StV 85, 489; BGHR Nr. 5 zu § 244 Abs. 4 S. 2 StPO; Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 319 zu § 244 m.w.N.).
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