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   OLG Schleswig, 27.11.2002 - 1 Ws 369/02 (143/02)   

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https://dejure.org/2002,24290
OLG Schleswig, 27.11.2002 - 1 Ws 369/02 (143/02) (https://dejure.org/2002,24290)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.11.2002 - 1 Ws 369/02 (143/02) (https://dejure.org/2002,24290)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. November 2002 - 1 Ws 369/02 (143/02) (https://dejure.org/2002,24290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BtMG §§ 35 § 36 Abs. 1, Abs. 3; StGB § 57
    Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung des Therapieaufenthalts bei Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung - Ambulante Therapie

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 27.05.2009 - 4 Ws 58/09

    Strafzeitberechnung bei Drogentherapie: Anrechnung der Dauer einer ambulanten

    Im Hinblick auf das gesetzgeberische Anliegen des § 36 BtMG, die Therapiebereitschaft Drogenabhängiger zu fördern, kommt demnach auch den Anforderungen Bedeutung zu, die durch Konzept und Dauer der Therapie an das Durchhaltevermögen des Verurteilten gestellt werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2002 - 1 Ws 369/02 - bei juris; OLG Köln a.a.O.).
  • KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10

    Anrechnung ambulanter Therapiemaßnahmen bei gleichzeitiger Unterbringung in einer

    Im Hinblick auf das gesetzgeberische Anliegen des § 36 BtMG, die Therapiebereitschaft Drogenabhängiger zu fördern, kommt demnach auch den Anforderungen Bedeutung zu, die durch Konzept und Dauer der Therapie an den Durchhaltewillen und das Durchhaltevermögen des Verurteilten gestellt werden (vgl. Senat aaO.; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2002 - 1 Ws 369/02 - [juris]; OLG Köln aaO.; Weber, BtMG 3. Aufl., § 36 Rdn. 105).
  • LG Berlin, 13.05.2004 - 3 OpJs 1332/01 KLs (28/02)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung von Therapiezeiten

    Die in einer ambulanten Therapie verbrachte Zeit ist nur zum Teil anzurechnen, weil die Anforderungen an den Abhängigen in der Regel nicht gleichzusetzen sind mit denen einer stationären Therapie (vgl. KG, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 5 Ws 14/04; OLG Köln NStZ 2001, 55 = StV 200, 324; OLG Schleswig SchlHA 2003, 215; LG Waldshut-Tiengen StV 2003, 291 ; a.A. noch LG Berlin, Beschluß vom 28. März 2002 - 512 Qs 36/02 -).
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