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   OLG Celle, 16.10.2008 - 1 Ws 517/08   

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https://dejure.org/2008,29937
OLG Celle, 16.10.2008 - 1 Ws 517/08 (https://dejure.org/2008,29937)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2008 - 1 Ws 517/08 (https://dejure.org/2008,29937)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 1 Ws 517/08 (https://dejure.org/2008,29937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für eine Berufung gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für eine Berufung gegen eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 175
  • NStZ 2009, 175 (Volltext mit red. LS)
  • StV 2009, 8
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Auch liegt kein Fall vor, in dem die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden könnte (vgl. hierzu etwa OLG Celle StV 2009, 8 Rdn. 8 nach juris; OLG Jena StV 2004, 585 Rdn. 23 nach juris; Laufhütte, in: KK-StPO, 7. Aufl. § 140 Rdn. 22 m.w.N. zur Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung bei Konstellation "Aussage gegen

    Zwar erfordert nicht jede Aussage-gegen Aussage-Konstellation die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (so zutreffend OLG Celle, NStZ 2009, 175, weitergehend OLG Koblenz, NStZ-RR 200, 176 mwN; wohl auch OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107).
  • KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sachlage

    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (vgl. OLG Celle, NStZ 2009, 175; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 207 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20

    Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage

    Diese kommt namentlich dann nicht in Betracht, wenn zu der Aussage des einzigen Belastungszeugen weitere belastende Indizien hinzukommen, so dass von einer schwierigen Beweiswürdigung nicht mehr gesprochen werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2008, Az. 1 Ws 517/08 = NStZ 2009, 175, beck-online).
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt zur Schwierigkeit der Sachlage, wenn zu der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren Indizien hinzukommen, aus denen auf die Richtigkeit der Angaben des Belastungszeugen geschlossen werden kann, so dass eine eingehende Glaubhaftigkeitsprüfung erforderlich ist (KG BeckRS 2013, 19704; OLG Celle StV 2009, 8; NStZ 2009, 175; in diese Richtung auch OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2009, 207; LG Hamburg BeckRS 2010, 20477; sa OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107 (108); OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176).
  • LG München II, 10.07.2018 - 2 Qs 19/18

    Pflichtverteidigerbestellung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

    Bei einer Beweislage, in der grundsätzlich Aussage gegen Aussage steht, ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers regelmäßig angezeigt (vgl. Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 140 Rn. 39 m.w.N.), es sei denn, zu der Aussage des Belastungszeugen kommen weitere belastende Indizien hinzu, so dass von einer schwierigen Beweiswürdigung dann nicht mehr gesprochen werden kann (OLG Celle, StV 2009, 8).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2022 - 16 Qs 62/22

    Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, Beweisverwertungsverbot,

    Einen solchen Fall nimmt die Rechtsprechung an, wenn fraglich ist, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (OLG Bremen DAR 2009, 710; LG Schweinfurt StV 2008, 462; LG Köln StV 2017, 173; Schmitt in Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 140 Rn. 28), wenn es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen handelt (OLG Hamm BeckRS 2020, 21130; KG BeckRS 2013, 19704; OLG Cello StV 2009, 8; BeckOK StPO/Krawczyk, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 140 Rn. 29) oder wenn Sachverständigengutachten einzuholen und zu würdigen sind (LG Hamm StraFo 2002, 293; OLG Frankfurt a. M. StraFo 2003, 420; KG StV 1990, 298; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O.).
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