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OLG Koblenz, 10.08.1998 - 1 Ws 523/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Trier, 09.05.2005 - 8011 Js 20717/04
Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr im Verfahren vor dem Strafrichter
Der Bezirksrevisor hat dagegen revoziert und darauf hingewiesen, das OLG Koblenz habe für eine Hauptverhandlung vor der großen Strafkammer mit einer fünfstündigen Dauer nach altem Gebührenrecht lediglich eine Gebühr von 1.000,--DM entsprechend 511, 29 EUR als angemessen angesehen (Beschluss vom 10.8.1998 -1 Ws 523/98).